Sparkasse informierte zur optimalen Nachlassplanung
Letzter Wille ohne Überraschungen

Informierten im Heinrich-Goldberg-Saal in Neukirchen rund 60 Gäste zur optimalen Nachlassplanung (v.l.n.r.): Oliver Lenzen, Heike Koepchen, Guido Schäfer, Jörg Pöhler und Bernd Zibell.
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Neukirchen-Vluyn. Wer seinen letzten Willen schriftlich festlegen will, hat vieles zu bedenken. Das erfuhren jetzt rund 60 Gäste der Sparkasse im Heinrich-Goldberg-Saal an der Poststraße. „Ein Testament muss unbedingt mit der Hand geschrieben sein, sonst gilt es nicht“, sagt Oliver Lenzen, zertifizierter Testamentsvollstrecker der Sparkasse am Niederrhein. Gemeinsam mit Vorstand Bernd Zibell und seinem Kollegen Jörg Pöhler berichtete Oliver Lenzen jetzt davon, wie man seinen Nachlass richtig plant.

Rechtsanwalt Guido Schäfer kennt sich gut im Familien- und Erbrecht aus: „Bei letztwilligen Verfügungen muss man genau hinschauen, ob am Ende wirklich der Mensch versorgt ist, den man ursprünglich im Blick hatte.“ In seiner anwaltlichen Praxis habe er schon häufiger erlebt, dass Angehörige bei der Testamentseröffnung Überraschungen erlebt hätten. Unerfreulich könne es jedoch schon vorher werden, wenn man merkt, dass ein Testament nach dem Tod eines Partners nicht mehr geändert werden könne. „Das lässt sich zu Lebzeiten anders regeln, um auf familiäre Veränderungen reagieren zu können“, sagt Guido Schäfer.

Ebenfalls als Referentin eingeladen war Heike Koepchen. Die vereidigte Auktionatorin riet den Gästen, ihre Wertsachen wie Bilder, Schmuck, Teppiche und Porzellan frühzeitig schätzen zu lassen. „Es kommt gar nicht so selten vor, dass vermeintlich wertlose Gegenstände sich als wahre Schätze erweisen“, sagt Heike Koepchen. Das Auktionshaus ihrer Familie in Wuppertal sammelt bereits in der fünften Generation Erfahrungen mit Nachlässen. Vorstand Bernd Zibell betonte: „Bei der Nachlassplanung reichen die individuellen Wünsche unserer Kunden von der optimalen Absicherung der Familie und kommender Generationen bis hin zur Überlegung, das Lebenswerk zu stiften. Die Testamentsvollstreckung kann unsere Sparkasse übernehmen.“

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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