Knutschfleck-Panne: 14-jähriger "Straftäter" zum DNA-Test

Unglaubliche Justizpanne: Ein Knutschfleck, den ein 14-Jähriger einer 13-Jährigen verpasste, landete vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Jugendliche sollte wegen KIndesmissbrauchs belangt und in die Gendatei des Bundeskriminalamtes gespeichert werden!

Hintergrund: Eltern des damals 13-jährigen beteiligten Mädchens in Thüringen hatten den Jungen angezeigt, nachdem es wohl "aus gegenseitiger Zuneigung" zu der "Tat" gekommen war.

Neben dem Vorwurf des Kindemissbrauchs wurden bei dem Schüler 60 Stunden gemeinnützige Arbeit angeordnet. Einge Monate später beantragte man am Amtsgericht Erfurt auch noch die Aufnahme in die Gendatei! Schließlich erließ das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Speichelprobe. Diese sollte für rechtswidrig erklärt werden. Begründung: Das Alter des "Täters" sei nicht berücksichtigt worden!

Das Problem war im deutschen Sexualstrafrecht begründet: "Auch einvernehmliche Jugendsexualität ist nach Paragraph 176 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von KIndern strafbar, wenn der eine 13 Jahre alt ist und damit als Kind gilt und der andere 14."

Bei solch schlampig arbeitenden Justiz-Mühlen kann einem Angst und bange werden, oder?

Autor:

Marjana Križnik aus Düsseldorf

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