Auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gilt seit Monatsbeginn die Tragepflicht
Stadt bittet um Einhaltung der Maskenpflicht
Die Stadtverwaltung weist die Bürger Neukirchen-Vluyns erneut auf die Maskenpflicht im öffentlichen Raum hin: Die Coronaschutzverordnung regelt seit 1. Dezember neu, dass eine Alltagsmaske nicht nur in Geschäften, sondern auch davor, auf dem Weg dahin und auf dazugehörigen Parkflächen gilt.
Für Neukirchen-Vluyn besteht die Pflicht also insbesondere im Ortskern Vluyn am Vluyner Platz, der Niederrheinallee und dem Leineweberplatz, in Neukirchen in der Fußgängerzone der Hochstraße und dem Bereich Max-von-Schenkendorf-Straße/Ernst-Moritz-Arndt-Straße. Das Ordnungsamt ist ebenfalls weiter im Einsatz und weist auf diese Verpflichtung hin.
Autor:Lokalkompass Moers aus Moers |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.