Windeln in der Biotonne
Ärger bei der Stadt Neukirchen-Vluyn: Weil sich wohl noch nicht herumgesprochen hat, dass Restmüll nicht in die Biotonne gehört, konnten 170 Tonnen Bioabfälle nur noch als Restmüll entsorgt werden. Dadurch sind Mehrkosten in Höhe von 19.000 Euro entstanden, die die Stadt nun an den Kreis Wesel zahlen muss und die alle Gebührenzahler tragen müssen.
Ende Dezember 2012 und Anfang Januar 2013 sollten in Neukirchen-Vluyn eingesammelte Bioabfälle an der Kompostanlage des Entsorgungszentrums Asdonkshof abgekippt werden. Die Annahme für nahezu alle Biomüllfahrzeuge wurde allerdings verweigert, da die Bioabfälle zu stark mit Restmüll und Verpackungen vermischt waren. Unter Salatblättern und Kartoffelschalen fanden sich beispielsweise Ordner, Getränketüten, Plastiktöpfe oder Windeln.
Dabei vermeidet die richtige Befüllung der Biotonne sogar zusätzliche Kosten. Wer die Biotonne richtig befüllt, trägt dazu bei, dass der Kompost qualitativ hochwertig bleibt. Obst- und Gemüsereste, feste Essensreste, Blumensträuße, Blätter im Herbst oder der Rasenschnitt gehören in die Biotonne. Auch nicht mineralisches Kleintierstreu darf als Biomüll entsorgt werden. Feuchte Materialien können in Küchenkrepp oder Zeitungspapier gewickelt werden.
Windeln und Hygieneartikel, Straßenkehricht, sämtliche Kunststofftüten (auch die angeblich kompostierbaren), Joghurtbecher, Schuhe, Porzellan und Glas haben in der Biotonne dagegen nichts zu suchen. Fallen Fehlbefüllungen der Biotonne vor der Leerung auf, bleiben die Biotonnen stehen und müssen vom Nutzer nachsortiert werden. Die Entsorgungsfirma wird zukünftig noch intensiver auf Fehlbefüllungen achten. Falsch befüllte Biotonnen sollen durch einen Aufkleber kenntlich gemacht werden.
Autor:Susanne Schmengler aus Duisburg |
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