Ermahnung - Vor achtzig Jahren!

Als erste Gemeinde verlieh Neukirchen-Vluyn diese Urkunde.
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Es war in der Zeit des wirtschaftlichen Umbruchs, gut zehn Jahre war es her, wo man für Kleinigkeiten des täglichen Lebens, Millionensummen bezahlen musste. So verwunderte es nicht, dass einer aufstrebenden Partei besonderes Augenmerk auferlegt wurde. In Neukirchen-Vluyn kam es zur Wahl des ersten Nationalsozialistischen Bürgermeisters Preußens und am 30. Juni 1933 wurde laut abgebildetem Dokument A.H. zum Ehrenbürger von Neukirchen-Vluyn ernannt.

Gegen Kriegsende, in der Zeit der Entnazifizierung, verschwand dann wohl auch dieses Originaldokument wie so viele andere Dinge, die mit bekanntem Emblem versehen waren. Auf einen Bürgerantrag hin wurde im Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn in einer öffentlichen Ratssitzung am 7. Juni 1983 (50 Jahre danach) erklärt, dass es einer förmlichen Aberkennung des verwirkten Ehrenbürgerrechts aus Rechtsgründen nicht bedarf. Im weiteren Beschluss, verlesen durch den damaligen Bürgermeister Oskar Böhm, hieß es: "Das angesichts wiederaufflammender neonazistischer Aktivitäten und ausländerfeindlicher Aktionen, verschärft ins Bewusstsein der Bevölkerung Neukirchen-Vluyns rücken, dass nie in Vergessenheit geraten darf, was in den Jahren 1933 bis 1945 im Namen des deutschen Volkes geschah. Das hat Konsequenzen für das Zusammenleben in einer Gemeinde."

Diese Zeilen sollen nur der Ermahnung und als geschichtsträchtiges Novum dienen und keinerlei Rückschlüsse auf eventuell lebender oder auch verstorbener Personen bilden. Quellen: Text und Bild aus dem Buch der Gemeinde Neukirchen Kreis Moers, 10 Jahre gemeindliche Arbeit von 1928 bis 1938 und Auszug der Niederschrift aus der öffentlichen Ratssitzung v. 7. Juni 1983 aus dem Archiv der Stadt Neukirchen-Vluyn.

Autor:

Fritz van Rechtern aus Neukirchen-Vluyn

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