Dichtheitsprüfung geht alle an
Nach zahlreichen Nachfragen der Bürger weist die Stadt Neukirchen-Vluyn nochmals auf die Informationen der Verwaltung rund um die Dichtheitsprüfung und Inspektion privater Abwasserleitungen hin.
Für die Dichtheitsprüfung privater Leitungen gelten die Bestimmungen des Landeswassergesetzes. Kanalisationen müssen demnach regelmäßig überprüft werden, um Schäden zu erkennen und Nachteile für die Umwelt oder die Abwasserableitung zu verhindern. Eine Dichtheitsprüfung muss nach geltenden Bestimmungen bei bereits bestehenden Leitungen bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.
Wichtig ist, dass die Dichtheitsprüfungen nur durch Sachkundige durchgeführt werden dürfen, die entsprechend den Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt sind. Stellt sich heraus, dass Abwasserleitungen undicht sind, müssen sie saniert werden. Die Kosten hängen dabei stark von der jeweils erforderlichen Maßnahme ab. Die Firmen für Dichtheitsprüfung und Sanierung sind von den betroffenen Grundstückseigentümern selbst zu beauftragen.
Die Stadt empfiehlt vor der Durchführung geplanter Dichtheitsprüfungen, das Beratungs- und Informationsangebot des städtischen Tiefbau- und Grünflächenamtes zu nutzen. Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass etwaige Firmen, die zurzeit an der Haustür ihre Dienstleistungen zur Dichtheitsprüfung und Inspektion anbieten, nicht im Auftrag der Stadt tätig sind.
Weitere Infos rund ums Thema erhalten Interessierte auf der städtischen Homepage im Bereich Grundstücksentwässerung und bei den Mitarbeitern des städtischen Tiefbau- und Grünflächenamtes.
Autor:Susanne Schmengler aus Duisburg |
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