"Plastikkarte" soll Aufenthalt regeln

Ab September erhalten in Mülheim lebende Ausländer eine elektronische Aufenthaltsgenehmigung. | Foto: Foto: Jiri Kollmann
  • Ab September erhalten in Mülheim lebende Ausländer eine elektronische Aufenthaltsgenehmigung.
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In Deutschland lebende Ausländer, die nicht der EU angehören, erhalten zukünftig neue Aufenthaltsgenehmigungen. Ab dem 1. September dieses Jahres können die neuen Dokumente angefordert werden.
Bislang haben in Deutschland lebende Ausländer, die nicht der EU angehören, lediglich einen Aufkleber in ihrem Pass, der Aufschluss gibt, ob eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegt oder nicht. In Zukunft soll es eine elektronische Aufenthaltsgenehmigung im Scheckkartenformat geben. Auf der Plastikkarte werden dann alle wichtigen Daten zum Aufenthaltsstatus der jeweiligen Person gespeichert. In Mülheim werden so nach und nach alle 14 000 Mitbürger aus nicht Eu-Ländern das neue Dokument erhalten. Eine Übergangszeit ist bis zum Jahre 2021 geplant.
„Ursprünglich sollten die neuen Karten bereits ab dem 1. Mai ausgestellt werden, doch es gab Probleme mit der Soft- und Hardware und so werden die neuen Aufenthaltsgenehmigungen erst ab 1. September beantragt werden können“, erklärt Udo Brost, Abteilungsleiter des Ausländerwesens im Ordnungsamt.
Auf den neuen Plastikkarten wird ein biometrisches Lichtbild ebenso Pflicht, wie ein Finderabdruck für alle Inhaber ab sechs Jahren. „Kinder ab zehn Jahren müssen zudem die Karte unterschreiben. Geht das Dokument verloren, kann mit Hilfe einer Pin-Nummer die Karte gesperrt werden“, berichtet Brost.
Über die Vorteile der neuen Aufenthaltsgenehmigung in kann jedoch nur spekuliert werden, denn nach wie vor müssen Migranten, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, weiterhin ihren Pass bei sich tragen.
Die europarechtlichen Grundlagen für Aufenthaltsgenehmigungen sieht jedoch eine einheitliche Gestaltung des Dokumentes vor.
Ein klarer Nachteil scheint da eher ersichtlich, denn die neue Aufenthaltsgenehmigung kostet 60 Euro mehr als das bisherige Dokument.
Durch die Umstellung auf die elektronischen Aufenthaltsgenehmigungen ändern sich ab dem 1. März die Öffnungszeiten im Ausländeramt. Montags, dienstags und mittwochs werden Termine nur nach Absprache vergeben. Donnerstags ist die Behörde von 8 bis 18 Uhr erreichbar und freitags geschlossen.

Autor:

Verena Reimann aus Oberhausen

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