Eine Kultur verschwindet

Ab 1. Mai gilt das absolute Rauchverbot in allen Gaststätten. | Foto: PR-Foto Köhring/AK
  • Ab 1. Mai gilt das absolute Rauchverbot in allen Gaststätten.
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Mit dem absoluten Rauchverbot stehen landesweit rund 6.000 bis 9.000 Eckkneipen in NRW kurz- und mittelfristig vor dem Aus. Das schätzt der Hotel- und Gaststättenverband in Nordrhein-Westfalen. Doch den Verlust werden nur die Gäste bemerken.

Wie viele Existenzen am Ende tatsächlich durch das Nichtraucherschutzgesetz, das in Teilen einem Berufsverbot (Shishabar) gleicht, vernichtet werden, ist offen. Statistisch werden die Gründe für die Aufgabe einer Kneipe nicht erfasst. Das gilt auch für kleine gewerbliche Betriebe aus anderen Branchen.

„Vor allem die Betriebe mit nennenswerten Thekengeschäften sind von dem neuen Gesetz betroffen. Sie leben davon, dass die Gäste ein Bierchen trinken, untereinander ins Gespräch kommen und dabei eine rauchen können“, sagt Thomas Kolaric. Er ist Geschäftsführer des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) für den Geschäftsbereich 1 (Duisburg, Essen, Kreis Kleve, Krefeld, Mülheim, Oberhausen, Kreis Wesel).

„Dabei darf man eines nicht vergessen: Rund 80 Prozent der Besucher von Eckkneipen sind Raucher“, erklärt Kolaric während der Dehoga-Sitzung am Montag im Hotel Kocks. Betroffen seien aber nicht nur die kleinen Kneipen, sondern auch Gaststätten mit Kegelbahnen. „Mir haben Mitglieder von Kegelclubs schon gesagt, dass sie nicht mehr kommen, wenn sie nicht mehr rauchen dürfen“, erklärt Andrea Osterkamp. Sie ist Chefin der Sportschänke am Kreuzfeld. Wieviel Umsatz sie einbüße, sei noch offen.

„Shisha-Bar-Besitzer werden am 1. Mai schließen müssen“, meint Kolaric. „Das Hauptproblem aber ist die Durchsetzbarkeit des Verbotes.“ Es dürfe nicht sein, dass Betriebe, die das Verbot durchsetzen, gegenüber denen benachteiligt werden, die das nicht tun. „Der Ehrliche darf am Ende nicht der Dumme sein“, so der Geschäftsführer. Offen sei auch, ob das Dampferverbot (E-Zigarette) am Ende haltbar sei. „Das werden die Gerichte klären müssen“, ist sich Kolaric sicher.

In Gaststätten dürfe künftig nur noch bei privaten Feiern geraucht werden, solange keine Kinder im Raum seien. Vom Verbot ausgenommen seien außerdem die Außenbereiche (Biergärten, Terrassen und Wintergärten, wenn mindestens eine Seite geöffnet sei). Was die Mülheimer Gastronomen besonders stört, ist die gesetzliche Bevormundung. Niemand müsse in eine Raucherkneipe gehen.

Aber auch Raucher, die in der Gastronomie künftig rauchen, bleiben nicht verschont. „Sie können mit einem Buß-geld bis zu 1.000 Euro belangt werden, wenn sie beim Rauchen erwischt werden.“

Siehe auch Blauer Dunst

Eckkneipe

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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