Was tun bei Eiseskälte?
Deutschland ächzt unter der klirrenden Kälte. Deshalb fragten Stadtspiegel-Redaktion und lokalkompass.de nicht nur bei offiziellen Stellen nach, sondern riefen auch die User unserer Online-Plattform lokalkompass.de auf, Tipps, Tricks und Hinweise zu geben.
Dies meinten die "Offiziellen":
Das Team von gesundheit.de rät:
„Tragen Sie Kleidung, die den Temperaturen angemessen ist. Achten Sie besonders auf eine warme Mütze, warme Handschuhe und dicke Wollsocken, wenn Sie sich länger im Freien aufhalten.
Wenn Sie an der frischen Luft Sport treiben, sollten Sie danach schnell wieder ins Warme gehen. Denn beim Schwitzen entsteht auf der Haut Verdunstungskälte.
Schützen Sie Ihre Gesichtshaut mit einer dicken Schicht Fettcreme oder einer speziellen Kältecreme.“
Die Verbraucherzentrale NRW meint:
„Vom Frost gesprengte Wasserleitungen oder stürzende Passanten auf spiegelglatten Gehwegen oder am Bahnsteig - ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, führt der plötzliche Wintereinbruch zu teuren Folgen.
Die richtige Versicherungspolice kann den finanziellen Schaden zwar abfangen, doch haben Hausbesitzer, aber auch Verkehrsunternehmen bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar nicht zu einem Schaden kommt. Dazu gehören: Wasserrohre absperren. Gehwege räumen. Wetter- und rutschfest aus dem Haus gehen.“
Die Notrufzentrale der Autoversicherer informiert:
„Die Autofahrer müssen sich besser auf die aktuelle Wetterlage vorbereiten.
Die Notrufe, die bei uns wegen typischer technischer Winter-Defekte von den Autobahn-Notrufsäulen erreichen, haben in den letzten Tagen deutlich zugenommen.
Überforderte Batterien, die nach einer Rast den Wagen nicht starten können, Motorschäden wegen eingefrorener Kühler oder verschmierte, dick zugefrorene Windschutzscheiben, deren Waschanlage ebenfalls vereist ist, gehören im Moment zu den häufigsten Notrufen. Auch medizinische Notfälle können jederzeit über die Autobahn-Notrufsäulen gemeldet werden (Tel.: 0800-6683663).“
Der Deutsche Mieterbund betont:
„Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kannt.
Allerdings muss der Vermieter nicht ‚rund um die Uhr‘ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23 beziehungsweise 24 und 6 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus.
Rund 16.000 zugefrorene Wasserleitungen sorgen in jedem Winter für erhebliche Schäden. Nicht selten setzen geplatzte Wasserrohre und Rohrbrüche ganze Wohnungen unter Wasser. Gebäudeversicherungen, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung treten für derartige Frostschäden nur ein, wenn Mieter oder Vermieter die allgemein üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten haben.“
Haus & Grund:
„Alle Räume sollten durchgehend gut beheizt werden (mindestens 16 Grad) - auch während einer urlaubsbedingten Abwesenheit. Ansonsten können Heizungsrohre und Wasserleitungen einfrieren. Auch bei diesen Temperaturen sollten Wohnungen und Häuser gut gelüftet werden. Dabei sollten die Fenster komplett geöffnet werden, so dass ein vollständiger Luftaustausch erfolgen kann. Die Kippstellung der Fenster reicht nicht aus. Beim Lüften dürfen die Wände nicht auskühlen. Es reichen zwei bis drei Minuten stoßlüften."
Kommentare und Tipps von BürgerReportern und Usern finden Sie hier.
Autor:Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland) |
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