"Leinen los!" Was meinen Sie?
Für die einen bietet der Wald künftig das Gefühl von grenzenloser Freiheit. Die anderen haben Angst vor jogger- oder wandererfeindlichen Hunden.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat bestimmt, dass die von manchen Städten verankerte generelle Anleinpflicht für Hunde auf Waldwegen nicht rechtens ist. Vorrang vor derartigen städtischen Bestimmungen, die Bußgelder nach sich ziehen konnten, hat nämlich das Landesforstgesetz - und das sieht keinen Schutz des Menschen vor unangeleinten Haustieren vor.
Allerdings gilt die künftige Regelung nicht für alle Hunde gleich - Ausnahmen sind zum Beispiel Kampfhunde. Auch gilt sie nur auf direkten Waldwegen.
Ebenfalls nicht gleich sind die Auswirkungen auf die einzelnen Städte.
Wickede -
Ratsbeschluss ändern?
Die Kommune Wickede, beispielsweise, vermutet Handlungsbedarf. Fachbereichsleiter Jürgen Schlautmann weiß, dass mit Ratsbeschluss vom 27. März 2007 die Anleinpflicht für Hunde im Wald in die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ aufgenommen worden war.
„Im Wald können wir das wahrscheinlich jetzt nicht mehr durchsetzen.“
Das Gerichtsurteil lässt zwar keine Revision zu, jedoch gebe es, laut Jürgen Schlautmann, für die Städte noch die Möglichkeit einer „Nichtzulassungsbeschwerde“.
In Menden
kein Handlungsbedarf
Martina Potthoff vom Mendener Ordnungsamt sieht keinen Handlungsbedarf: „Durch das Urteil zu den ordnungsbehördlichen Verordnungen von anderen Städten ändert sich in Menden nichts. Es gibt in unserer Verordnung keine Anleinpflicht für Waldwege.“
Das meint
das Land:
Wilhelm Deitermann vom Landes-Umweltministerium stellte im Stadtspiegel-Gespräch klar: „Das Forstgesetz ist eindeutig. Hunde dürfen unangeleint auf Waldwegen - und einen Meter rechts und links davon - laufen. Die Halter müssen gewährleisten, dass ihre Hunde niemanden gefährden.“
Was meinen die Leser? Wir sind gespannt!
Ein Querschnitt der Usermeinungen soll wieder in der Printausgabe des Stadtspiegels veröffentlicht werden.
Autor:Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland) |
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