Feuerwehr Menden gibt Tipps zum Silvesterfeuerwerk

Damit Silvester und damit der Start ins Jahr 2 0 1 1 auch ein Fest der Freude wird, wollen wir, die Feuerwehr Menden Ihnen und Ihren Lesern einige Informationen zukommen lassen.
Es ist fürwahr ein schlechter Jahresanfang für die Betroffenen, wenn sich in das Läuten der Neujahrsglocken und den Klang der Silvesterraketen und -böller der schrille Ton von Feuerwehrsirenen und die durchdringenden Signale von Martinshörnern der ausrückenden Feuerwehr mischen würden.
Jahr für Jahr werden durch das Silvesterfeuerwerk immense Sachwerte vernichtet und es kommt immer wieder zu Personenschäden. Meist ist dies durch die unsachgemäße und leichtfertige Benutzung der Feuerwerkskörper zurückzuführen. Unwissenheit, Selbstüberschätzung und die Unterschätzung der Feuerwerkskörper haben dann oftmals fatale Folgen.
Die traurigen Pressemeldungen nach Silvester lesen sich dann so:
"Kanonenschlag riss Jungen zwei Finger ab"
"Arzt verlor Auge beim Feuerwerk"
"Silvesterrakete zerstörte Wohnung"
"Feuerwerksblindgänger gezündet: Junge schwer verletzt"
"Feuer im Dachstuhl: Familie evakuiert" usw.
Hier ein paar Informationen zum Silvesterfeuerwerk
* Lagern Sie Silvesterfeuerwerk kühl und lesen Sie die Gebrauchsanweisung genau durch.
* Versuchen Sie nicht, Feuerwerkskörper zu bündeln oder die Zündschnur zu verkürzen.
* Zünden Sie Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper nie in der Nähe von brennbaren Außenwänden oder brennbarem Inhalt an.
* Richten Sie die "Abschussrampe" (am besten eignen sich schwere leer Flaschen) so aus, dass die Flugbahn der Silvesterraketen nicht in die Nähe von Gebäuden führt.
* Vermeiden Sie, dass Feuerwerkskörper in die Hände von Kindern oder Jugendlichen gelangen, soweit letzteren die Handhabung oder der Gebrauch dieser Feuerwerkskörper nicht erlaubt ist.
* Klären Sie die Kinder und Jugendlichen in diesem Zusammenhang über die Gefahren beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern auf. Denn der Reitz des Verbotenen wird überhand nehmen, wenn den Kindern und Jugendlichen der Sinn und Hintergrund des Verbotes nicht klar ist.
* Auch Feuerwerkskörper für Kinder sollten nur unter der Aufsicht Erwachsener abgebrannt werden.
* Machen Sie alkoholisierte Personen auf die Gefahren aufmerksam oder hindern sie diese daran, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden zu zünden.
* Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst und zünden Sie auch keine selbst gebastelten Feuerwerkskörper an.
* Versuchen Sie "Blindgänger" nicht ein zweites Mal zu Zünden.
Kaufen sie bitte nur die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen Artikel. Zugelassene Feuerwerkskörper verfügen über ein entsprechendes Prüfzeichen (z. B. BAM - P II - 1912) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Im Gegensatz zu Kleinstfeuerwerk der Klasse I (gekennzeichnet mit dem Aufdruck BAM-PI), die das ganze Jahr über gekauft und auch abgebrannt werden können, dürfen die zu Silvester vernehmlich verwendeten Knaller der Klasse II (BAM-PII), zu denen insbesondere Kanonenschläge, Raketen, Frösche und Luftheuler gehören, ohne Ausnahmegenehmigung nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember verkauft und nur an Silvester und Neujahr abgebrannt werden.

Wir bitten keine Himmelslaternen zu starten!
Sie sind wunderschön, aber kreuzgefährlich: asiatische Fluglaternen. Jetzt hat auch Nordrhein-Westfalen die Laternen ab Juli 2009 verboten. In Siegen war ein Junge bei einem Wohnungsbrand gestorben, der durch eine solche Laterne ausgelöst wurde. Das Verbot gilt für fliegende Laternen aus leicht brennbarem Papier, bei denen die Luft von einer offenen Flamme erwärmt wird. Sie sind besonders unter den Namen "Himmelslaterne, Flammea" oder "Kong- Ming-Laterne" bekannt. Wer trotzdem noch Fluglaternen aufsteigen lässt, muss mit erheblichen Geldbußen rechnen. Eine Fluglaterne kann Flugweiten von mehreren Kilometern und Flughöhen von mehreren hundert Metern erreichen.
Kommt es dennoch zu einem Unfall, Brand oder einem Notfall, sind wir von der Feuerwehr Menden 24 Stunden, jeden Tag, jede Nacht für sie da. Als stiller Begleiter im Hintergrund, nicht nur beim Jahreswechsel, helfen wir Ihnen, wenn ein Schadensereignis aufgetreten ist unter der Notrufnummer der Feuerwehr 1 1 2.

Autor:

Hubert Schulte aus Menden (Sauerland)

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