Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Marl
Angesichts der hohen Infektionszahlen und der Omikron-Variante haben Bund und Länder gestern Einschränkungen in vielen Bereichen beschlossen. Ab dem 28. Dezember 2021 werden private Kontakte auch von Geimpften und Genesenen eingeschränkt. Treffen sind noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Für alle Bürger:innen gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Es wird weiterhin der Pandemie-Lage angemessene Abstands- und Zugangsregeln sowie Hygienekonzepte geben. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen. Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, gilt an vielen Stellen eine 2G- beziehungsweise 3G-Regel.
Aus den Bund-Länder-Beschluss
Das Virus verbreitet sich durch Kontakte von Mensch zu Mensch. Es hat sich
bewährt, dass in Deutschland schon seit einigen Wochen weitgehende
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Um die Ausbreitung des Virus
zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, sind diese Beschränkungen der
Kontakte weiterhin notwendig. Sie gelten daher weiter: Bundesweit bleibt der
Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung
(Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme:
Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und
Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben
werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden
können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die
Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Für private Zusammenkünfte
drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen
teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen
Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Ungeimpfte dürfen darüber hinaus in den
Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des
Öffentlichen Personennahverkehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist
für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.
7. Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere
Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig.
Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der
gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Daher sind spätestens ab dem
28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen
nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person
an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für
ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und
höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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