Acht-Minuten-Frist für Feuerwehr in Marl?

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Die Feuerwehr soll in einer Frist von acht Minuten nach Alarm am Einsatzort sein. Doch nicht alle Wehren schaffen es, diese Zeit einzuhalten. Das zeigte kürzlich eine Umfrage des WDR Fernsehmagazins WESTPOL.

Wie das WDR Fernsehmagazin WESTPOL berichtete, sollen Feuerwehren innerhalb von acht Minuten nach dem Alarm am Einsatzort sein. Dabei zählt jede Minute, denn der Mensch kann nicht endlos lange Zeit Brandgasen ausgesetzt werden. Das Magazin WESTPOL befragte 55 Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW), ob die Feuerwehren die achtminütige Frist einhalten würden.

Nicht alle Feuerwehren halten Frist ein

Das Ergebnis: die Feuerwehren schaffen es oftmals nicht, die acht Minuten einzuhalten. So kam die Feuerwehr in Schmallenberg zwar bei 70 Prozent der Einsätze rechtzeitig, in Olpe hingegen hielt sie die Frist nur zu 45 Prozent ein. In Kirchlengern erreichte die Feuerwehr nur jeden dritten Einsatz innerhalb von acht Minuten.
Das Ziel nach acht Minuten am Brandort einzutreffen wird in Marl nicht immer erreicht. In Marl liegt das Eintreffen am Ziel bei 80 bis 90 Prozent.
Die Berufsfeuerwehren in NRW sprechen sich gegen eine Verlängerung aus: dies sei zu gefährlich, da der Mensch im Notfall längere Zeit gefährlichen Gasen wie beispielsweise Kohlenmonoxid ausgesetzt sei.

Schutzzielfestlegungen:

nach Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes
Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei sind festzulegen:

die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr ander Einsatzstelle eintreffen oder tätig werden
(Hilfsfrist),

in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und

in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).
Bei einer Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:
1. Menschen retten,
2. Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen und
3. die Ausbreitung des Schadens verhindern.
Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass
mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss.
Zur Erreichung der weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches Personal benötigt. Alle
zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der o.a. Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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