Nebeneinkünfte des Bürgermeisters der Stadt Marl
Dem Rat der Stadt Marl werden einmal im Jahr die Nebeneinkünfte und Gremienmitgliedschaften des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung bekannt gemacht . Die Bürgerliste WIR für Marl veröffentlicht Auszüge aus der Ratsvorlage.
Bürgermeister Werner Arndt ist Mitglied in folgenden Gremien:
1. Aufsichtsrat der Grimme-Institut GmbH
2. Verbandsversammlung des Zweckverbandes ”Interkommunaler Industriepark
Dorsten/Marl”
3. Gesellschafterversammlung der „Projektgesellschaft Industriepark Dorsten/Marl mbH“
4. Gesellschafterversammlung der werkstatt brassert g.GmbH
5. Beirat der werkstatt brassert g.GmbH
6. Aufsichtsrates der neuma Wohnen GmbH
(Vergütung 600 Euro)
7. Versammlung der ”Zukunftsaktion Kohlegebiete”
8. Kommunaler Beirat der Gelsenwasser AG
9. Mitglied im Regionalbeirat der RAG Aktiengesellschaft
(1 Sitzung, Sitzungsgeld 200,00 Euro)
10. Chemsite-Beirat
11. Aufsichtsrat WIN Emscher-Lippe GmbH
12. Emscher-Lippe-Konferenz
13. Gesellschafterversammlung Klinikum Vest GmbH
14. Aufsichtsrat Klinikum Vest GmbH
(4 Sitzungen, Sitzungsgeld je Sitzung 150,00 Euro entspricht 600,00 Euro)
15. Wirtschaftsausschuss Städtetag
16. Kommunaler Arbeitgeberverband NRW
17. Konferenz der kreisangehörigen Städte im Deutschen Städtetag
18. Mitglied Beirat Ausbildungspaten e. V.
19. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Vorsitzender des Ortsverbandes
20. Mitglied im Gruppenausschuss Verwaltung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes
Nordrhein-Westfalen e. V.
Der Bürgermeister ist außerdem Mitglied im Verwaltungsrat und der Zweckverbandsversammlung
der Sparkasse Vest Recklinghausen. Zudem hat er beratend an einer Sitzung
des Risikoausschusses der Sparkasse Vest Recklinghausen teilgenommen.
Für die Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrates der Sparkasse Vest Recklinghausen wurde in der Zeit vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 eine Vergütung in Höhe von 4.600 Euro gezahlt. Für die Teilnahme am Risikoausschuss der Sparkasse wurden 420 Euro gezahlt. Sitzungen der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Vest Recklinghausen haben in 2013 nicht stattgefunden.
Der Innenminister hat mit Schreiben vom 25. Februar 2005 verfügt, dass die Sitzungsgelder aus der Gremientätigkeit bei der Sparkasse von der Abführungspflicht nach der Nebentätigkeitsverordnung
befreit bleiben.
Die übrigen erzielten Nebeneinkünfte unterliegen der Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamten und Richter im Lande NRW (NtV NRW). Gemäß § 13 Satz 2 NtV NRW
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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