Vorbildlich
Stadt Lünen behält Maskenpflicht bei
Maskenpflicht auch nach dem 2. April:
In allen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung in Lünen gilt auch nach dem 2. April weiterhin eine Maskenpflicht. Der Verwaltungsvorstand möchte angesichts nach wie vor hoher Infektionszahlen die Mitarbeitenden keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen. Durch die Ukraine-Krise sind alle Bereiche der Verwaltung in besonderem Maße gefordert. Weitere Ausfälle durch Infektionen oder Quarantänen würden eine empfindliche Schwächung bedeuten.
Die Stadt Lünen bittet alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis, dass die Maskenpflicht trotz landesweiter Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bestehen bleibt.
Quelle: Stadt Lünen / Aktuelles
Autor:Anita Müller aus Lünen |
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