Arbeitsschwerpunkte 2019
Verbraucherzentrale Langenfeld zieht Bilanz
Die Verbraucherzentrale Langenfeld blickt auf das Jahr 2019 zurück.
Prepaid-Kreditkarten, die sich nach der Bestellung via Internet nicht als finanzielle Soforthilfe, sondern als kostenträchtiges Zahlungsmittel entpuppten. Energieversorger, die Kunden mit unzulässigen Preiserhöhungen überrumpelten. Haustürverkäufer, die angesichts der bevorstehenden Fusion von Unitymedia und Vodafone zum Abschluss überflüssiger Verträge für den Fernsehempfang drängten. Und wenn etwas schieflief, wo eigentlich gezahlt werden sollte, folgte auch 2019 alsbald unerwartete Post eines Inkassobüros – mit der Ankündigung oft hoher Gebühren, drohender Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckung inklusive. Bei rund 4400 Verbraucheranliegen war die Verbraucherzentrale in Langenfeld im vergangenen Jahr Ansprechpartnerin, um Verbraucherrechte durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwenden.
880 Rechtsberatungen
Erfreulich sei zudem, dass das Team der Beratungsstelle durch eine Stellenaufstockung Verstärkung bekommen habe. So ist ein erweitertes Angebot im Kreis auf den Weg gebracht worden.
Mit rund 880 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sich die Beratungsstelle zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt.
Telekommunikation
Viele Ratsuchende kamen mit Anliegen und Problemen rund ums Thema Telekommunikation in die Beratungsstelle. Neben den Klassikern – nicht nachvollziehbare Posten auf der Telefonrechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel oder Frust, wenn vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeiten und die Übertragungsraten beim tatsächlichen Surfen im Alltag meilenweit auseinanderlagen – sorgte mangelhafte Information beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops für Ärgernisse. „So berichteten Verbraucher, dass sie überrumpelt worden waren und Verträge unterschrieben hatten, deren Konditionen und Kosten sie erst im Nachhinein überblicken konnten“, erläuterte Beratungsstellenleiter Andreas Nawe. Bei einer landesweiten Stichprobe hatte die Verbraucherzentrale festgestellt, dass neun von zehn Shops ihren gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nicht nachgekommen waren. Danach müssen Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte im Produktinformationsblatt vor der Unterschrift ausgehändigt werden. Zum Weltverbrauchertag hat die Beratungsstelle nicht nur gezeigt, wie Kunden darauf pochen können, die vorgeschriebenen Informationen vom Verkäufer auch ausgehändigt zu bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexe Vertragskonstellationen gefordert.
Energieversorger
Nach TelDaFax, FlexStrom und Care Energy war mit der Bayerischen Energieversorgung BEV erneut ein Energieversorger mit fragwürdigem Geschäftsmodell Pleite gegangen. „Wir haben nicht nur über die Entwicklungen des Insolvenzverfahrens informiert, sondern auch Schritte erläutert, um offene Forderungen wie Boni und Guthaben gegen die BEV durchzusetzen und gegebenenfalls anzumelden“, zeigt der Beratungsstellenleiter die Hilfestellungen für Ratsuchende auf.
Das warm-trockene Klima des letzten Sommers hatte mit seinen tierischen Begleitern auch Abzocker aus der Deckung kommen lassen. Denn ob gesundheitsgefährdende Raupen des Eichenprozessionsspinners, das Wespennest im Rollladenkasten oder Ungeziefer in Küche oder Keller – ungebetene Gäste wollten Betroffene möglichst schnell wieder loswerden. Und in ihrer Not waren sie dann auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen reingefallen.
Vertragsabschluss am Telefon
Auch am Telefon untergeschobene Verträge hatten wieder Konjunktur. So waren etwa mit dem Versprechen, 1.000 Euro gewonnen zu haben, Verbraucher zum Abschluss eines Zeitschriften-Abos gedrängt worden. Denn dies sei zur Abwicklung nötig, weil der vermeintliche Gewinn versteuert werden müsse. Hierzu waren dann auch Kontodaten der Opfer abgefragt worden. Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen war den am Telefon Überrumpelten dann klar geworden, dass sie auf eine Abzockmasche hereingefallen waren.
Shopping-Plattformen
Ob Warenbestellungen über Shopping-Plattformen oder Abos für Streaming-Dienste: Einmal mehr hatten Kriminelle mit Hilfe gestohlener Daten im Internet auf Kosten ihrer Opfer eingekauft oder auf deren Namen Verträge abgeschlossen. Betroffene erfuhren vom Identitätsdiebstahl meist erst, wenn sie Rechnungen oder Inkassoschreiben erhielten oder unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto vorfanden. In der Rechtsberatung hat die Beratungsstelle dubiosen Forderungen einen Riegel vorgeschoben und auch präventiv Tipps gegeben, um Datendiebstahl vorzubeugen.
(Keine) Zeit für (falsche) Entscheidungen – bei dieser Kampagne hat die Beratungsstelle den Weg für gezeigt, um im Energiebereich in Sachen Klimaschutz das Richtige zu tun. Denn wenn in guter Absicht falsche Entscheidungen getroffen werden – zum Beispiel, weil geplante Maßnahmen entweder unnötig teuer sind, gar keinen Klimaschutzeffekt haben oder einfach nicht die größtmögliche Wirkung erzielen – drohen Anstrengungen zu verpuffen. Mit Beratungen und Aktionen half die Beratungsstelle, um mit den Investitionen für sich selbst und auch die kommunalen Anstrengungen zum Klimaschutz das Beste rauszuholen.
Zur aktuellen Situation
„Auch wenn wir wegen der Corona-Pandemie einige Wochen keine persönliche Beratung anbieten konnten, waren wir per Telefon und E-Mail weiter mit Ratsuchenden in regem Austausch und Kontakt. Dabei hat sich gezeigt, dass gerade in unsicheren Zeiten der Schutz vor Übervorteilung durch unseriöse Geschäftspraktiken besonders gefragt ist“, erklärte Beratungsstellenleiter Andreas Nawe.
Persönliche Beratung möglich
Nach den Corona-Kontaktbeschränkungen freut sich das Team, nun wieder persönliche Beratung nach Terminvereinbarung: Telefon: (02173) 8492501 oder E-Mail:
langenfeld@verbraucherzentrale.nrw anbieten zu können.
Autor:Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland) |
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