Rechtstipp von Dr. jur. Joachim Schuster: Der angemessene Unterhalt aus der Sicht des Familiengerichtes
Dr. Joachim Schuster, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht, befasst sich in diesem Rechtstipp mit dem "angemessenen Unterhalt" nach Trennung und Scheidung:
Für den Lebensbedarf eines anderen aufzukommen
Der Begriff Unterhalt gehört zu dem allgemeinen, mithin vorrechtlichen Sprachverständnis. „Unterhalten“ bedeutet, für den eigenen und/oder für den Lebensbedarf eines anderen aufzukommen.
Richterliches Massengeschäft
Den angemessen Unterhalt festzulegen, ist ein richterliches Massengeschäft. Dieses ist anlässlich der 162.397 Scheidungsverfahren (2016) nur schematisch bewältigbar.
Einzelfallgerechtigkeit bleibt oft auf der Strecke
Die Einzelfallgerechtigkeit, die eine gerichtliche Entscheidung auszeichnet, bleibt auf der Strecke. Hilfsmittel für den Richter sind allgemeine Verlautbarungen wie die Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2018) und die OLG-eigenen Leitlinien. Viele Rechtsanwälte setzen ungeniert Excel-Berechnungen ein, die niemand liest.
Wie ein Kaninchen aus dem Hut
Unterhalt erhält nach Trennung und Scheidung der Gatten der geldbedürftige von dem -be-sitzenden. Nach meiner Meinung legen die Gerichte den angemessenen Unterhalt zunächst fest. Danach ziehen sie diese Vorgabe mit einer juristisch formal konstruierten Entscheidung „wie ein Kaninchen aus dem Hut“.
Unterhaltsrecht unter zwei Aspekten anspruchsvoll
Dennoch ist das Unterhaltsrecht unter zwei Aspekten anspruchsvoll: Der erste begegnet, wenn nach langer Ehe der Mann eine neue „Flamme“ findet und deshalb die alte Ehefrau stört, die am besten ohne Unterhalt davongehe. Der zweite liegt vor, wenn die Frau den Partner wechselt und gleichwohl von ihrem alten Ehemann Unterhalt begehrt.
Fachanwalt unentbehrlich
Zum Kampfe dagegen ist der qualifizierte Fachanwalt für Familien- und Erbrecht unentbehrlich.
Kontakt
Rechtsanwalt Dr. Joachim Schuster,
Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in:
Kanzlei Dr. Schuster und Susanne Thomas, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 02173/70053 und kanzlei.drschuster@t-online.de
Autor:Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland) |
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