Enttäuschung über Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur CO-Pipeline
Langenfelds Bürgermeister Frank Schneider will in die nächste Instanz
Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen heute Mittag die Klagen der von mehreren Städten und dem Kreis Mettmann unterstützen Privateigentümern abgewiesen hat, zeigt sich Bürgermeister Frank Schneider enttäuscht.
Die geplante und bereits gebaute CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld verläuft über das Grundstück der Privatkläger, so dass diese - anders als die Städte - eigene Rechte geltend machen konnten.
Bürgermeister Frank Schneider zeigt sich kämpferisch
„Ich werde dem Rat morgen vorschlagen, die Privatkläger auch in der nächsten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht zu unterstützen“, zeigt sich Langenfelds Bürgermeister kämpferisch und ergänzt: „Das bisherige Verfahren hat bereits zahlreiche Fehler in Planung und Ausführung der Pipeline aufgedeckt. So hatte schon das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Betrieb der Pipeline gestoppt und den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erachtet, weil unter anderem die Erdbebensicherheit nicht hinreichend berücksichtigt war. Wir haben schon viel erreicht, auch wenn wir formell nun unterlegen sind.“
Planergänzungsverfahren
Die Bezirksregierung hatte zahlreiche Planergänzungsverfahren durchgeführt, um die Fehler in der Planung nachträglich zu heilen. Das hat dem OVG Münster wohl ausgereicht.
Beweisanträge
„Das Gericht hat aber nach unserer Auffassung zahlreiche Beweisanträge nicht ausreichend gewürdigt. Eine derart unsicher geplante und gebaute Pipeline für ein hochtoxisches, geruchsloses und unsichtbares Giftgas kann auf dieser Basis nicht in Betrieb gehen“, unterstreicht Frank Schneider den Willen, weiter durch die Instanzen zu gehen. „Ohne die von hier mit Sachverstand und finanziellen Hilfen geförderten Klagen wären schon die im Verfahren erfolgten Verbesserungen unterblieben. Bei fast allen Ergänzungen hat man aber die Öffentlichkeit nicht mehr beteiligt."
Mit Spannung erwarten nun die Fachjuristen die Urteilsbegründung aus Münster, dann wird man die Erfolgsaussichten bewerten und über alle weiteren Schritte entscheiden.
Nicht-Zulassungsbeschwerde
„Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Revision nicht zugelassen. Dagegen wird eine Nicht-Zulassungsbeschwerde eingereicht, über die dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden muss. Hier verlassen wir uns auf die Rechtsberater der betroffenen Eigentümer“, ergänzt der Leiter des städtischen Rechtsreferates, Christian Benzrath.
Autor:Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland) |
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