Ehrenamtliche Vormundschaft
SkF Langenfeld schult und begleitet ehrenamtliche Vormund_innen
Wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihre elterliche Fürsorge auszuüben – vorübergehend oder dauerhauft -, dann wird dem betreffenden Kind ein gesetzlicher Vormund oder eine gesetzliche Vormundin zur Seite gestellt. Diese oder dieser tritt für die Belange des Kindes ein. Vormund_innen können diese Rolle aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes übernehmen – also Berufsvormunde, oder Mitarbeitende des Jugendamtes zum Beispiel – oder aber auch ehrenamtlich.
Bundesweit soll die ehrenamtliche Vormundschaft in Zukunft gestärkt werden; das geht aus der Vormundschaftsreform hervor, die mit dem Jahresbeginn 2023 in Kraft getreten ist. Die Jugendämter der Städte Langenfeld und Monheim setzen dies um, indem sie Schulung und fachliche Begleitung für Menschen anbieten, die für eine ehrenamtliche Vormundschaft in Frage kommen. Umgesetzt wird dies in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Langenfeld, der auf jahrzehntelange fachliche Erfahrung im Bereich Vormundschaften zurückgreifen kann. Anwärter_innen für eine ehrenamtliche Vormundschaft wird der SkF e.V. Langenfeld eine Schulung anbieten, die die Grundlagen für ehrenamtliche Vormund_innen vermittelt. Auch während der Ausübung der Vormundschaft haben die Ehrenamtlichen hier eine Ansprechperson für Fragen; darüber hinaus werden regelmäßige Austauschtreffen für die ehrenamtlichen Vormund_innen organisiert. Menschen, für die die Ausübung einer ehrenamtlichen Vormundschaft in Frage kommt, können sich beim SkF e.V. Langenfeld genauer darüber informieren – die Ansprechpartnerinnen sind Janine Rauh, Tel. 02173 39476-41 oder Nicole Wollenberg, Mobil-Nr. 01761-1398001.
Für eine ehrenamtliche Vormundschaft in Frage kommen in der Regel Menschen aus dem familiären oder persönlichen Umfeld eines Mündels (also z.B. Großeltern, gute Freunde der Eltern, Tante/Onkel eines Kindes bzw. Jugendlichen, für das/den ein Vormund bestellt werden soll). Muss eine Vormundschaft plötzlich bestellt werden, so kann vorläufig ein Berufsvormund eingesetzt werden, so lange, bis ein passender ehrenamtlicher Vormund gefunden und entsprechend geschult wurde. Im Falle unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge allerdings können auch Personen ohne familiären Bezug zum Vormund geschult werden, sofern sie interessiert und für die Tätigkeit geeignet sind.
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