Wohnungsbrand in Langenfeld: Verdacht gegen Vater bestätigt

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Ein schreckliches Ereignis forderte vergangenen Freitag vier Menschenleben in Langenfeld-Reusrath (wir berichteten). In der völlig ausgebrannten Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Opladener Straße in Langenfeld-Reusrath fand die Feuerwehr die vier Leichen einer ganzen Familie – den 34-jährigen Vater, die 33-jährige Mutter und die beiden neun Monate und fünf Jahre alten Kinder. Der Verdacht fiel schnell auf den Vater. Bei den mit Hochdruck geführten Ermittlungen wurde ein Abschiedsbrief bekannt, der von dem 34- Jährigen verfasst und ins Internet gestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft und der Leiter der Mordkommission aus Düsseldorf, KHK Zöllner, bestätigten jetzt den Tatverdacht gegen den Vater. Aufgrund erster aussagekräftiger Ergebnisse der rechtsmedizinischen
Untersuchungen steht nun fest, dass Ehefrau und Kinder, die er vor
dem Brand zusammen in einem Raum abgelegt hatte, bereits vor Ausbruch
des Brandes zu Tode gekommen waren, während der 34- Jährige selbst
durch eine aktuelle Rauchgasvergiftung verstarb.
Die 33- Jährige und ihre 9 Monate alte Tochter wurden von ihm in der
Zeit von Mittwoch auf Donnerstag und der 5- jährige Sohn in der
darauf folgenden Nacht getötet.
Alle drei Personen wurden zunächst chloroformiert und anschließend
erstickt.
Den Brand legte der 34-Jährige in einer Abstellkammer der 3-
Zimmerwohnung, vor deren Tür legte er zudem leicht brennbares
Material ab, so dass das Brandgeschehen sich über die gesamte Wohnung
ausdehnen konnte - Schaden ca. 100.000 Euro.
In seinem PKW, den der 34- Jährige in der Nacht zum Freitag in der
Nähe der Haustür von Freunden abgestellt hatte, fanden die Ermittler
einen schriftlichen Hinweis auf den Abschiedsbrief auf seiner
Homepage. Zudem hatte er hier Wertgegenstände aus seinem Besitzstand
abgelegt, die er verschiedenen Personen aus seinem Umfeld
persönlichen zugeschrieben hatte.
Ohne auf den vom 34- Jährigen verfassten Abschiedsbrief näher
einzugehen, kann abschließend bestätigt werden, dass hier
grundsätzliche Übereinstimmungen zum Ermittlungsergebnis
festzustellen sind.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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