Vier verkaufsoffene Sonntage in Langenfeld

Langenfeld. Der Rat der Stadt Langenfeld hat noch im alten Jahr eine „ordnungsbehördliche Verordnung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen“ beschlossen.
Verständlicher ausgerückt könnte man sagen, der Rat hat die Regelung der Ladenöffnungszeiten an vier Sonntag aufgehoben.
Danach können die Geschäfte im gesamten Stadtgebiet an folgenden vier Sonntagen geöffnet sein, und zwar jeweils von 13 bis 18 Uhr:
- am 13. März,
- am 5. Juni,
- am 25. September und
- am 27. November
Verbunden mit dem verkaufoffenen Sonntag ist jeweils eine traditionelle Veranstaltung von öffentlichem Interesse mit großer Publikumswirkung in der Innenstadt.
Wer zu anderen Tagen sein Geschäft außerhalb der üblichen Geschäftszeiten offen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro geahndet werden kann.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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