Langenfeld: Kleinlastwagen eines 29-jährigen Bulgaren aus dem Verkehr gezogen

Rostfraß am Fahrzeugrahmen. Da waren gleich mehrere deutliche Löcher erkennbar. | Foto: Polizei
  • Rostfraß am Fahrzeugrahmen. Da waren gleich mehrere deutliche Löcher erkennbar.
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Am Dienstag, 10.Juli, kontrollierten die LKW-Spezialisten vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, im Rahmen ihrer allgemeinen Verkehrskontrollen, auf der Siemensstraße in Langenfeld einen 29-jährigen Bulgaren, der mit seinem Kleinlastwagen zuvor den Winkelsweg befahren hatte.

Sofort zur Prüfstelle der DEKRA

Bei dem kontrollierten Ford Transit  Kastenwagen handelte es um ein äußerlich zunächst unscheinbares  Fahrzeug, doch die Beamten hatten auch hier wieder einmal den "richtigen Riecher" bewiesen. Denn ein nur kurzer Blick unter das Fahrzeug ließ nichts Gutes erahnen. Deshalb wurde der Kleinlastwagen sofort einer nahe gelegenen Prüfstelle der DEKRA vorgeführt, um den  Transporter hier einer genauen und vor Gericht verwertbaren Untersuchung durch einen amtlichen Prüfer unterziehen zu lassen.

15 festgestellte Mängel

Das Prüfurteil des Sachverständigen lautete 15 festgestellte Mängel später eindeutig auf "verkehrsunsicher". In diesem Fall waren zur Abwechslung mal nicht die "üblichen Mängel", beispielsweise an Bremsen, Lenkung, Reifen oder Beleuchtung der Grund der Beanstandung. Hier war allein der absolut desolate Zustand des Fahrzeugrahmens der
Grund des ermittelten Prüfurteiles. Die tragende Rahmenkonstruktion des Transits war an diversen Stellen durchgerostet und nur notdürftig geflickt worden. Die festgestellten Reparaturmaßnahmen waren aber fast ausnahmslos unsachgemäß und dienten wohl eher "der Optik" und einer Vertuschung des tatsächlichen Zustands.

Kennzeichen und Fahrzeugpapiere wurden sichergestellt

Die Kennzeichen und Fahrzeugpapiere wurden sichergestellt. Der 29-jährige Kraftfahrer, welcher gleichzeitig auch Halter des Transporters ist, musste vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 280 Euro entrichten, da er in Deutschland keinen festen Wohnsitz nachweisen konnte. Die Weiterfahrt des verkehrsunsicheren Fahrzeugs wurde untersagt und damit selbstverständlich an Ort und Stelle beendet.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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