Asylunterkünfte nur mit Helferausweis betreten
Seit Anfang Mai 2016 ist das Betreten von Asylbewerberunterkünften durch Nichtbewohner nur noch erlaubt, wenn diese über einen Flüchtlingshelferausweis verfügen.
Nicht immer seriöse Angebote
Haustürgeschäfte über Zeitungsabonnements, Strom- oder Handyverträge werden von den lebenserfahrenen Langenfeldern normalerweise skeptisch gesehen, die Erfolgsquote der Verkäufer ist hier geringer als bei Menschen, die sich im deutschen Vertragsrecht überhaupt nicht auskennen. „Hausieren dieser Art hat es erforderlich gemacht, unsere Asylbewerber vor solchen leider nicht immer seriösen Angeboten zu schützen.“, erzählt Holger Hammer, Leiter des Referates Soziale Angelegenheiten. Durch den Flüchtlingshelferausweis erkennen die Bewohner, dass die Person berechtigt ist, sich in der Unterkunft aufzuhalten und dort helfen möchte und eben keine mehr oder weniger aggressive Werbung betreiben möchte.
Zusätzliches Stück Sicherheit
„Die Bandbreite dieser Anbieter ist nahezu endlos, angefangen vom Missionieren der unterschiedlichsten Glaubensrichtungen bis zum Kauf vermeintlicher Nahrungsergänzungsmittel. Das alles wurde unseren Bewohnern schon angeboten. Durch den Helferausweis erhalten die Bewohner fortan ein zusätzliches Stück Sicherheit im Umgang mit hilfsbereiten Menschen“, so Hammer weiter.
Über 120 Ausweise ausgestellt
Über 120 Ausweise hat das Referat Soziale Angelegenheiten bereits ausgestellt, alle Antragssteller benötigen neben einem Passbild ein polizeiliches Führungszeugnis. „Nur Personen mit tadellosem Führungszeugnis und einem berechtigten Interesse erhalten letztlich den Ausweis zum Betreten der Unterkünfte.“ Der Ausweis selbst wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Kontrolliert werden die Ausweise und das Hausrecht übrigens nicht von den Flüchtlingen selbst, sondern von den regelmäßig die Unterkünfte aufsuchenden Hausmeistern, Honorarkräften und durch die die Gebäude bestreifende Security.
Interessenten für einen Flüchtlingshelferausweis können sich über die Möglichkeit zum Erhalt eines solchen Ausweises an das Referat Soziale Angelegenheiten, Sascha Zinndorf, Tel.: 02173 794-2228 wenden.
Autor:Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland) |
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