Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter der Promotion ist der Wochen-Anzeiger, Bachstraße 42, 40764 Langenfeld. Der Wochen-Anzeiger gehört zur Westdeutschen Verlags- und Werbegesellschaft mbH, Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen.
2. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Wochen-Anzeiger.
3. Die Teilnahme an der Promotion erfolgt auf der Facebook-Plattform. Das Gewinnspiel ist auf der Wochen-Anzeiger-Facebook Seite verfügbar.
4. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Promotion sind nicht an Facebook zu richten, sondern direkt an den Wochen-Anzeiger.
5. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Alle weiteren Einträge unter gleichem Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort werden mit sofortiger Wirkung gelöscht. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige und sonstige mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehende Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
6. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind nicht vom Erwerb eines Produktes abhängig.
7. Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder Tausch der Preise gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer übertragbar.
8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel und die Verlosung ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen.
9. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.

Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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