Wenn Jugendliche ihre Nachbarschaft unterstützen
Taschengeld aufbessern

Den Rasen mähen, einkaufen gehen oder Beistand im Umgang mit dem Smartphone: Die Taschengeldbörse soll das generationsübergreifende nachbarschaftliche Miteinander fördern.  | Foto: Foto: Pixabay
  • Den Rasen mähen, einkaufen gehen oder Beistand im Umgang mit dem Smartphone: Die Taschengeldbörse soll das generationsübergreifende nachbarschaftliche Miteinander fördern.
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Pünktlich zum Anfang der Sommerferien weist die Stadt Langenfeld in einem neuen Flyer auf nachbarschaftliche Hilfsdienste hin. Während Einige zurzeit Unterstützung beim Einkaufen gebrauchen können oder jemanden suchen, der die Blumen im Garten während des Urlaubs gießt, sind Jugendliche zeitgleich auf der Suche nach Nachbarschaftsdiensten, die sie gegen ein kleines Taschengeld gerne übernehmen möchten. Diese zwei Gruppen möchte die Jugendarbeit und die Seniorenarbeit der Stadt Langenfeld zusammenbringen und so das generationsübergreifende nachbarschaftliche Miteinander fördern.

Auf die Initiative des Jugendrates hin entstand nun ein neuer Flyer in dem Hinweise gegeben werden, was es zu beachten gibt. Anders als in anderen Kommunen möchte die Stadt Langenfeld bestehende Strukturen nutzen und verweist somit auf digitale Nachbarschaftsplattformen wie beispielsweise nebenan.de als größter Anbieter in der Stadt. Dort können sich Erwachsene wie Jugendliche anmelden und ein Gesuch für ihre Nachbarschaft aufgeben. Mögliche Alltagshilfen wären einfache, unregelmäßige und ungefährliche Hilfstätigkeiten. Dazu zählen beispielsweise Unterstützungen im Haushalt oder beim Einkauf, einfache Gartenarbeiten, Tiersitting, Babysitting, Beistand im Umgang mit dem PC oder Smartphone, Spazieren sowie Vorlesen und Brettspiele mit Senioren oder Kindern. „Wichtig dabei ist, dass sich beide Seiten miteinander wohlfühlen und das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden“, erklärt Ingrid Graser vom Referat für Jugendarbeit.

Hilfe im Alltag

Ein Nebenjob ist je nach Tätigkeit frühestens ab 13 oder 15 Jahren erlaubt und die Einsätze dürfen nicht zu einem regelmäßigen und dauerhaften Arbeitsverhältnis führen. Der Job kann mit einem Taschengeld honoriert werden, dies sollte jedoch im Voraus gemeinsam vereinbart werden. Die Tätigkeiten sollten nicht der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie der Sozialversicherungspflicht unterliegen und es sollten keine Arbeiten in Konkurrenz zu Dienstleistern ausgeübt werden. „Generell ist es hilfreich, vorab ein Vertrauensverhältnis zwischen den Jugendlichen und den Erwachsenen herzustellen“, ergänzt Mona Ende, Koordinatorin für die altersgerechte Stadtteilarbeit. Im besten Fall findet ein Vorstellungsgespräch vielleicht im Beisein eines Elternteils statt.
Ein freundlicher und höflicher Umgang miteinander ist wichtig, doch ein „Zuviel“ an Nähe und Verantwortung wird den Jugendlichen Unbehagen bereiten. In solchen Fällen sollte beispielsweise ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern gesucht werden, bei Unzufriedenheit kann die Zusammenarbeit jederzeit eingestellt werden.

Der Flyer mit den Hinweisen kann unter www.langenfeld.de/leben-im-stadtteil (Rubrik „Aktuelles“) heruntergeladen werden.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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