Wichtiger Hinweis für Lehrer, Eltern und Schüler
Sturmwarnung sorgt am Montag für genehmigten Unterrichtsausfall

Das NRW-Schulministerium hat heute gegen 13 Uhr den Langenfelder Schulen mit dem Blick auf die für den kommenden Montagmorgen vorhergesagte Sturmwetterlage verschiedene Aspekte aufgezeigt, die im Hinblick auf einen ganztägigen Unterrichtsausfall zu beachten sind.

Weiterführende Schulen einig

Die Leitungen der vier weiterführenden Schulen in Langenfeld (Konrad-Adenauer-Gymnasium, Prismaschule, Bettine-von-Arnim-Gesamtschule und Kopernikus-Realschule) sind in der Abwägung dieser vor allem die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg betreffenden Aspekte zu dem Entschluss gekommen, den Unterricht am Montag, 10. Februar , ganztägig ausfallen zu lassen.

Schreiben des Schulminesteriums

In dem Schreiben des Schulministeriums hieß es dabei unter anderem von dem unterzeichnenden Staatssekretär Mathias Richter: "Sollten Sie sich angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand zu erwartenden Gefahren für einen vollständigen Unterrichtsausfall entscheiden, hielte ich diese Maßnahme für vertretbar." Die Stadt Langenfeld trägt als Schulträger und in diesem Fall auch als Genehmigungsbehörde für einen Unterrichtsausfall diese Entscheidung mit.

Auch Grundschüler können Zuhause bleiben

Während die weiterführenden Schulen die Nachricht des Ministeriums größtenteils noch vor dem Unterrichtsende erhielten, waren an den zehn Langenfelder Grundschulen mit elf Standorten die Kinder und das Lehrpersonal vielerorts bereits im Wochenende. Den nicht weniger von der Wetterwarnung für Montag betroffenen Eltern der Langenfelder Grundschulkinder stellt der Fachbereichsleiter Schule der Stadt Langenfeld, Ulrich Moenen, selbstverständlich ebenfalls ausdrücklich frei, ihre Kinder am Montag nicht in die Schule zu schicken.

„Wir werden am Wochenende so gut es möglich sein wird die vorhandenen Netzwerke und Medien bedienen, um die Eltern und die Schülerschaft mit diesen Informationen zu versorgen. Selbstverständlich wird in allen Schulen eine Kernbesetzung der Lehrerschaft anwesend sein, um diejenigen die ggf. nicht informiert wurden, nicht vor verschlossenen Türen stehen zu lassen“, versichert Ulrich Moenen abschließend. Er weist auch darauf hin, dass dieser Unterrichtsausfall und die Freistellungs-Möglichkeit der Eltern zunächst ausschließlich für den 10. Februar 2020 Geltung haben.
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Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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