Kontaktverbot und zusätzliche Verordungen in Langenfeld
Stadt untersagt Hamsterkäufe
Kontaktverbot in NRW - hier die Regelungen kurz zusammengefasst:
- Kontakte auf ein Minimum reduzieren
- Zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter Abstand halten
- Familien, die unter einem Dach wohnen, können gemeinsam unterwegs sein – ansonsten ist es nur zu zweit erlaubt
- Zu Arbeit gehen, wichtige Dinge erledigen und Sport treiben (vorherigen Punkt beachten) sind erlaubt
- Gruppenfeiern drinnen und draußen sind nicht erlaubt
- Gastronomiebetreibe müssen schließen – Essen zur Abholung möglich
- Handel: Grundversorg an Lebensmitteln und die medizinische Versorgung ist gesichert
- Auf Hygiene achten
- In Betrieben: Auf Schutzmaßnahmen achten
Den original Wortlauf der Landesverordnung lesen hier www.lokalkompass.de/1333092
Zusätzliche Regelungen in Langenfeld
Langenfeld hat allerdings über die Landesverordnung hinaus gehende Regelungen auf den Weg gebracht:
- Nur noch Abhol- und Lieferservice für den Einzelhandel, der nicht zu den versorgungswichtigen Branchen gehört.
- Verbot des Eisverkaufs auch außer Haus
Weitere Details stehen in der Ordnungsbehördlichen Verfügung der Stadt Langenfeld im Internet unter folgender Adresse:
https://www.langenfeld.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=138&id=412811
Darüber hinaus wurde der Einzelhandel von der Stadtverwaltung aufgefordert, nur haushaltsübliche Warenmengen abzugeben, um Hamsterkäufe einzuschränken, sofern dies nicht bereits umgesetzt ist.
Autor:Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland) |
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