Infos rund um das Corona-Virus
Stadt Langenfeld antwortet auf häufig gestellte Fragen

Die Stadt Langenfeld fasst nachfolgend einige der aktuell gestellten Fragen und Antworten zur aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19 zusammen:

Wo bekomme ich aktuelle Informationen zur Situation in Langenfeld?

Hier auf Lokalkompass.de und auf unserer Facebookseite geben wir die aktuellen Mitteilung der Stadt Langenfeld und des Kreises weiter. So befinden sich auf der Internetseite der Stadt Langenfeld sowie der Facebookseite der Stadt Langenfeld ständig aktualisierte Informationen.

Bitte informieren Sie auch Menschen in Ihrer Umgebung über die aktuellen Infos, die keinen Zugriff auf die Online-Portale haben oder keine Zeitung erhalten!

Bietet die Stadtverwaltung weiterhin alle Dienstleistungen an?

Mit Ausnahme der bereits abgesagten Kulturveranstaltungen sowie weiterer Veranstaltungen mit Publikumsbeteiligung sind wir weiterhin bemüht, Ihnen möglichst alle Dienstleistungen weiterhin anzubieten. Dazu gehört vor allem die Müllabfuhr, der Feuerwehr-Rettungsdienst und die Brandbekämpfung sowie die finanzielle Versorgung in Sachen Sozialleistungen.

Auch das Bürgerbüro und die Fachbereiche mit Publikumsverkehr im Rathaus haben aktuell geöffnet. Bitte versuchen Sie aber Ihre Anliegen, wenn möglich, vorab telefonisch zu klären.

Die Kursangebote der Volkshochschule, der Musikschule, der Jugendkunstschule werden aktuell nicht angeboten. Ebenso ist das Stadtmuseum mit seinen Angeboten geschlossen. Die Stadtbibliothek bleibt mit Einschränkungen vorerst geöffnet.

Über entsprechende Änderungen werden wir Sie informieren.

Wie versorge ich meine Kinder während der aktuellen Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen (sowie Kindertagespflegestellen)?

Nach Angaben der Landesregierung sind Eltern verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI (Robert-Koch-Instituts) als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere. Es gibt infrastrukturrelevante und versorgungswichtige Berufe, für die eine Notbetreuung gewährleistet wird.

Welche Berufsgruppen gelten als versorgungswichtig und haben eine Möglichkeit, die Kinder in die „Notbetreuung“ zu geben?

Ein solches Betreuungsangebot wird es für Kinder geben, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, z.B.:

für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Bitte wenden Sie sich an Ihre jeweilige Schule, Kita oder Kinder-Tagespflegestelle, um zu klären, ob Sie zu einer der Ausnahme-Berufsgruppe gehören.

Die Notbetreuung greift nur, wenn beide Eltern in entsprechend infrastrukturrelevanten oder versorgungssensiblen Bereichen arbeiten.

Welche städtischen Veranstaltungen werden in Langenfeld abgesagt?

Vorerst bis zum Ende der Osterferien sind neben dem Schul- und Kita-Betrieb auch alle Veranstaltungen dieser Einrichtungen (Trödelmärkte, Börsen, Feste etc.) abgesagt. Auch alle städtischen Kultur- und Sportveranstaltungen wurden bis auf weiteres abgesagt.

Das Maßnahmenpaket der NRW-Landesregierung sieht vor, dass die örtlichen Behörden alle nicht notwendigen Veranstaltungen im Land absagen sollen. Als nicht notwendige Veranstaltungen gelten laut neuem Erlass des Gesundheitsministeriums Veranstaltungen, die nicht zwingend – insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – erforderlich sind.

Finden Veranstaltungen privater Anbieter weiterhin statt?

Auch die privaten Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen, bei denen viele Menschen zusammenkommen, sind angehalten, sich verantwortungsvoll zu verhalten und ebenfalls auf nicht notwendige Events zu verzichten. Hier gilt der Appell, sich ebenfalls an die Empfehlungen des RKI (siehe unten stehende Links) zu halten und ggf. auch bereits gebuchte Veranstaltungen abzusagen. Bei Fragen zu konkreten, privat organisierten Veranstaltungen nehmen Sie bitte Kontakt zu den Veranstaltern auf.

Mit wem kläre ich medizinische Fragen, wenn ich selbst Symptome habe, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus schließen lassen?

Bitte rufen Sie Ihren Hausarzt an. Die niedergelassenen Ärzte bitten ihre Patienten, grundsätzlich vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen und aus Gründen des Infektionsschutzes nicht direkt in die Praxis zu kommen.

Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes sind der Ärztliche Notdienst unter Tel. 116117 oder die Notfall-Praxis am St. Martinus-Krankenhaus unter Tel. 02173/909999 zuständig. Auch hier ist es aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich, zunächst vorherigen telefonischen Kontakt aufzunehmen, bevor Sie direkt die jeweilige Einrichtung aufsuchen.

Bei akuten Notfällen gilt grundsätzlich immer, den Rettungsdienst unter der bekannten Notruf-Nummer 112 anzurufen.

Darf ich mich weiterhin frei bewegen, wenn ich mich gesund fühle? Welche Einschränkungen muss ich erwarten?

Die Ordnungsbehörde ist lediglich in nachgewiesenen Infektionsfällen mit dem Coronavirus und nach entsprechender Quarantäne-Anweisung durch das Kreisgesundheitsamt verpflichtet, infizierte Personen und ggf. ihre Familienmitglieder, Mitbewohner oder Kontaktpersonen zum Verbleib in der eigenen Wohnung/Haus anzuweisen, sofern sie nach ärztlicher Untersuchung und Einschätzung nicht einer stationären Behandlung bedürfen.

Trifft diese Anweisung nicht auf Sie zu, können Sie sich selbstverständlich frei bewegen, es sei denn übergeordnete Behörden würden eine Ausgangssperre o.ä. anordnen, bzw. bestimmte Bereiche absperren oder auch Veranstaltungen absagen.

Grundsätzlich gilt es, im Moment möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten und größere Menschenmengen zu vermeiden. Hier geht es darum, sich solidarisch mit den Mitmenschen zu zeigen, die durch Vorerkrankung oder Alter besonders gefährdet sind.

Zudem bittet das Landesgesundheitsministerium alle Bürgerinnen und Bürger, selbstkritisch zu überprüfen, ob geplante Veranstaltungen wie Feiern und private Termine notwendig sind.

Wie werde ich versorgt, wenn ich (und ggf. meine Angehörigen) eine nachgewiesene Infektion habe, nicht stationär behandlungsbedürftig bin und zu Hause in Quarantäne verbleiben muss?

Grundsätzlich ist es möglich und auch sinnvoll, sich durch Verwandte, Freunde oder Nachbarn versorgen zu lassen. Betroffene erhalten hierzu Infoblätter für das richtige Verhalten etwaiger privater Helfer. Im Regelfall lässt man sich dann die erforderlichen Einkäufe vor die Türe stellen und nimmt sie ins Haus, wenn der Helfer wieder weg ist.

Die Stadtverwaltung wird bei Personen, die keine Hilfe von Dritten bekommen, eine Versorgung gewährleisten. Die Betroffenen bekommen dazu entsprechende Informationen. Im Falle einer Quarantäne erhalten Sie selbstverständlich eine direkte Rufnummer, unter der Sie Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen können.

Was kann ich tun, um mich und meine Angehörigen vor einer Infektion zu schützen?

Die Experten sind sich darüber einig, dass häufiges Händewaschen und die Vermeidung von Kontakt zu möglicher Weise Erkrankten, bzw. das Fernbleiben von größeren Menschenansammlungen besonders wichtige Schutzmaßnahmen darstellen.

Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel, als auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet haben jüngst nochmals betont, möglichst wenige soziale Kontakte zu pflegen, wenn es nicht notwendig sein sollte.

Ferner wird eine Nies- und Husthygiene empfohlen: niesen oder husten Sie in ihre Ellenbeuge[VA1] , nicht in die Handflächen. Das reduziert bereits die Verbreitung von Viren. In der aktuellen Situation kann man auch ohne unhöflich zu sein, auf das Händeschütteln zur Begrüßung oder Abschied verzichten. Bei Verdachtsfällen empfiehlt es sich ferner, im direkten Kontakt zur betroffenen Person zunächst 2-3m Abstand zu halten.

Die Stadt Langenfeld erklärt: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf unserer Seite keine medizinischen Ratschläge oder Einschätzungen geben können. Wir haben Ihnen nachfolgend aber einige wertvolle Links zusammengestellt, die auf die Seiten des Kreises Mettmann, der Bundes- und Landesgesundheitsministerien, des Robert-Koch-Institutes sowie auf weitere wertvolle Informationsportale weiterleiten (längere Ladezeiten durch häufige Zugriffe möglich).

Internet
https://www.kreis-mettmann.de/

https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Gesundheit/Ansteckende-Krankheiten/Coronavirus

https://www.mags.nrw/coronavirus
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Telefonisch
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Coronavirus-Hotline unter der Nummer (0211) 91191001 geschaltet.
Die Hotline des Kreisgesundheitsamtes Mettmann lautet 02104-99-3535.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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