Marktcheck in Langenfeld
Rückgabe von Elektroaltgeräten im Supermarkt

Die Verbraucherzentrale Langenfeld hat die Rückgabe von Elektroschrott an den örtlichen Handel getestet. Foto: adpic
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Bei Nachfrage ist es möglich: Die Rückgabe von Elektroaltgeräten im Supermarkt.

Test von Umweltberaterin Laura Leuders zeigt zufriedenstellendes Ergebnis. Viele Märkte wären aufgrund zu geringer Größe nicht zur Rücknahme verpflichtet Ist es in den Langenfelder Supermärkten einfach möglich, kleine Elektrogeräte zurückzugeben, die nicht mehr funktionieren?

Das hat die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW überprüft. Hintergrund ist die seit 1. Juli 2022 geltende neue Regelung im Elektronik- und Elektroaltgerätegesetz. Demnach sind auch große Supermärkte, Discounter oder Drogeriemärkte dazu verpflichtet, Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge – etwa Fernbedienungen, Wecker oder elektrische Zahnbürsten – zurückzunehmen, wenn sie selbst mehrfach im Jahr Elektronikartikel verkaufen.In Langenfeld erreichen viele gängige Supermärkte und Discounter augenscheinlich die Mindestgröße nicht, ab welcher das Gesetz greift. Dennoch nehmen die meisten Geschäfte, oft auf Nachfrage bei Mitarbeitern, die Geräte zurück, so das Ergebnis des Tests. Zehn Geschäfte wurden dafür im Juli 2023 besucht.

Ziel der neuen gesetzlichen Regelung ist es, die Sammelquote von ausgedienten Elektrogeräten zu erhöhen. Aktuell wird die gesetzlich geltende Quote von 65 Prozent aller verkauften Geräte nämlich mit 44 Prozent deutlich unterschritten. „Ob Ladekabel, Fernbedienung oder Fön: Allzu oft landen kleine Teile im Restmüll, obwohl das nicht erlaubt ist. Damit gehen wertvolle Rohstoffe verloren und die Umwelt wird gefährdet“, so Laura Leuders, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Langenfeld.

Grundsätzlich ist die Rückgabe von Elektroaltgeräten in Langenfeld kostenfrei an der Annahmestelle Hansastraße möglich. Damit mehr Rückgabestellen zur Verfügung stehen und Verbraucher geringe Mengen Elektroschrott auch ganz einfach beim täglichen Einkauf korrekt entsorgen können, hat der Gesetzgeber seit gut einem Jahr auch den Handel mehr in die Pflicht genommen. Die Vorgaben sind eindeutig: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern müssen durch gut sichtbare Schrift- oder Bildtafeln im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms über die Rückgabemöglichkeit informieren. Sieben der besuchten Geschäfte erreichten die Mindestgröße jedoch augenscheinlich nicht. Mit dem Ergebnis Ihrer Begehung ist Umweltberaterin Laura Leuders zufrieden.

„Es haben sechs Geschäfte die Hinweispflicht gut umgesetzt und es der Kundschaft damit leicht gemacht, Elektrogeräte zurückzugeben“, erklärt Leuders. Nur zwei der 10 Geschäfte verweigerten die Rücknahme von Elektrogeräten, darunter eines, das augenscheinlich die Größe von 800 Quadratmeter erreichte. In den übrigen 8 Läden war die Rückgabe hingegen möglich, in fast allen Fällen auf Nachfrage bei Mitarbeitenden.

Für Verbraucher hat die Umweltberaterin folgende Tipps:

  • Recht auf Rückgabe nutzen: Auch wenn im Supermarkt oder Discounter keine Rücknahmebox zu sehen ist, können Elektroaltgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge auch ohne Neukauf jederzeit zurückgegeben werden, wenn die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist.
  • Personal ansprechen: Mitarbeitende beispielsweise im Kassenbereich sollten Auskunft geben können, wie die Rückgabe erfolgen kann. Die Erfahrung in Langenfeld hat gezeigt, dass oft auch Geschäfte Elektroaltgeräte zurücknehmen, die augenscheinlich kleiner als 800 Quadratmeter sind.
  • Größere Geräte bei Neukauf abgeben: Waschmaschinen, Fernseher und Co. können nur im (Fach-)Handel abgeben werden, wenn ein neues gleiches Gerät erworben wird.
  • Bei Fragen zur Elektroaltgeräte-Rückgabe können sich Langenfelder an Verbraucherzentrale Langenfeld, die Abfallberatung und den Betriebshof wenden.
Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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