Aktionswoche der katholischen Betreuungsvereine
Noch mehr Selbstbestimmung

Der Skf Langenfeld bietet in der Aktionswoche Beratungs- und Unterstützungsangebot unter dem Motto: Wir sind da – Für noch mehr Selbstbestimmung! Foto: Archiv Lokalkompass
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Die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas stellen im Rahmen ihrer bundesweiten Aktionswoche von Montag, 26. September bis Samstag, 1. Oktober, ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot unter dem Motto: Wir sind da – Für noch mehr Selbstbestimmung! vor.

Als anerkannter Betreuungsverein begleitet der SkF Langenfeld jährlich rund 200 Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) allein regeln können. Dafür kann es verschiedene Ursachen geben, wie beispielsweise eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung, eine psychische Erkrankung oder Altersverwirrtheit.
Der SkF Langenfeld hilft im Rahmen einer gerichtlichen Bestellung, das Notwendige und Wichtige für die Menschen individuell zu regeln.

Die Mitarbeitenden helfen einfühlsam und kompetent unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Umgang mit Behörden, Postangelegenheiten und vielem anderen. Dabei sind die Grundlagen der Arbeit die Wünsche der betroffenen Menschen und deren Stärkung der Selbständigkeit und der Eigenkompetenz. Der Betreuungsverein des SkF Langenfeld berät und unterstützt zudem ehrenamtliche Betreuer und informiert zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Am 1. Januar 2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Sie soll betroffenen Menschen mehr Selbstbestimmung garantieren. Gemeinsam engagieren sich der Deutsche Caritasverband (DCV), der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) und der SKM Bundesverband für eine gute Umsetzung der bevorstehenden Reform.

Barbara Dannhäuser von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM erklärt: „Mit der Reform des Betreuungsrechts wird das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen entscheidend gestärkt. Ihr Wunsch und Wille stehen im Mittelpunkt.“ Und Renate Jachmann-Willmer vom Bundesvorstand SkF Gesamtverein betont: „Die Reform soll die Qualität der Unterstützung verbessern: Sie garantiert den Betroffenen ein Presse-Information verbessertes Mitspracherecht." Dafür werden gerade in den Bundesländern die Weichen gestellt. „Wir Verbände fordern Länder und Kommunen auf, die Arbeit der Betreuungsvereine zu stärken und eine bedarfsgerechte und angemessene Finanzierung der Querschnittsaufgaben sicherzustellen, so  wie es das Bundesgesetz regelt“, sagt Heiner Coenen, Vorsitzender des SKM Bundesverbands.

Diese Forderung unterstützt auch der SkF Langenfeld. Nur mithilfe finanzieller Unterstützung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege konnte beispielsweise im vergangenen Jahr ein Digitalisierungsprojekt gemeinsam mit den Betreuten durchgeführt werden. Mit allen Klienten, die Interesse oder Bedarf an den unterschiedlichsten Möglichkeiten der Nutzung von digitalen Anwendungen zeigten, wurden persönliche Einzeltermine vereinbart. „Die Treffen, die durch das Projekt ermöglicht wurden, haben zu einem neuen Selbstbewusstsein der Klienten geführt“, erklärt Birger Kilian, Bereichsleiter Rechtliche Betreuungen beim SkF Langenfeld. Digitale Kompetenzen bedeuten auch Teilhabe - und das erweitert die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung.

Betreuungsvereine sind Kompetenzzentren zum Thema Rechtliche Betreuung und Vorsorge. Sie informieren und beraten zu Vorsorgemöglichkeiten, schulen ehrenamtliche und angehörige rechtliche Betreuer und übernehmen Rechtliche Betreuungen durch ihre beruflichen Mitarbeitern. In einer immer älter werdenden Gesellschaft tragen Betreuungsvereine mit ihrem Beratungs- und Unterstützungsangebot dazu bei, dass Menschen sich aktiv engagieren können.

Hilfebedürftige Menschen erhalten Beratung und konkrete Unterstützung. Innerhalb der verbandlichen Caritas mit ihren Fachverbänden SkF und SKM engagieren sich bundesweit 270 Betreuungsvereine mit rund 1.000 beruflich Mitarbeitenden und 20.000 ehrenamtlichen Betreuern. 

Bundesweite Aktionswoche

In der bundesweiten Aktionswoche soll deutlich werden:

• Rechtliche Betreuung sichert das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen
• Rechtliche Betreuung tritt für eine Verbesserung der Lebenssituation der Menschen ein
• Rechtliche Betreuung geht nur gemeinsam – im Dialog mit dem Betreuten und dem Betreuer

Mehr Informationen hierzu gibt es unter www.betreuungsvereine-in-aktion.de.

Autor:

Elke Donau aus Essen-Süd

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