Neues Notarkostenrecht!

Am 05.07.2013 hat der Bundesrat dem neuen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zugestimmt. Damit tritt das Gesetz zum 1. August 2013 in Kraft.

Neben verschiedenen Gebührensenkungen, z. B. bei Notaranderkonten und gesellschaftsrechtlichen Verträgen, ergeben sich aus dem neuen Gesetz auch Gebührenerhöhungen. Die Notarkosten für einen Kaufvertrag werden um
ca. 10 bis 15 % steigen.

Die neue Regelung gilt für alle Urkunden, für die ab dem 1. August 2013 ein Auftrag erteilt wird. Entscheidend ist also das Datum des Auftrags. Urkunden, die vor dem 1. August in Auftrag gegeben worden sind, werden nach den jetzt noch gültigen (günstigeren) Gebührensätzen abgerechnet, auch wenn die Beurkundung später erfolgt. Wer sich für einen Kauf entschieden hat, sollte daher im eigenen Kosteninteresse den Auftrag vor dem 1. August 2013 erteilen.

Autor:

Markus Schulz aus Langenfeld (Rheinland)

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