Neue Datenschutzverordnung: Finger weg von dubiosen Faxen
Der Kriminalpräventive Rat Langenfeld weist Gewerbetreibende, Vereine, Verbände und Unternehmer auf Fax-Angebote im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung hin.
Offenbar nutzen findige Anbieter die in den letzten Monaten entstandene Unsicherheit bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Auf den ersten Blick erwecken die über Adressdateien wahllos versendeten Schreiben den Eindruck, dass die Empfänger aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet wären, das beigefügte Antwortformular unterschrieben zurückzusenden. Mit behördlich klingenden Namen im Briefkopf (etwa „Auskunftszentrale, Zentrales Register, Zentralinstitut etc.“) werden die Unternehmensdaten abgefragt. Tatsächlich wird damit allerdings ein Vertrag mit drei Jahren Laufzeit und Kosten von rund 500 Euro pro Jahr abgeschlossen, kostet also den Vertragspartner 1.500 Euro.
Als Gegenleistung soll der Gewerbetreibende, der Verein, der Verband oder Unternehmer Informationsmaterial, Arbeitshilfen und Vorlagen zur Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten.
Ob diese Leistungen den geforderten Gesamtbetrag wert sind, lässt sich vorab nicht beurteilen. Häufig wissen vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer aber auch Vereinsvorstände nicht, dass sie bei solchen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht haben und es daher meist nur schwer möglich ist, sich von einmal abgeschlossenen Verträgen wieder zu lösen. Die Empfehlung des städtischen Leiters des Rechtsreferates, Christian Benzrath, lautet daher: „Finger weg von unklaren Angeboten per Fax. Lassen Sie sich lieber individuell beraten und prüfen Sie in jedem Fall das Kleingedruckte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen solche Angebote vor der Unterzeichnung“.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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