Nach unschönen Streitigkeiten in der Nachbarschaft: Aufklärung über die Nutzung von Behinderten-Parkplätzen
Ein Bericht von Sandrina Butzke (48):
Nach einem unverschuldeten Unfall 2013 ist mir (heute 48, weiblich) ein Bein amputiert worden; eine prothetische Versorgung war nicht von Erfolg gekrönt/ist nicht mehr möglich. Ich sitze also dauerhaft im Rollstuhl.Diese, meine erheblich eingeschränkte Mobilität infolge meiner Beinamputation lässt sich (nur) verbessern, wenn ich wieder ein Auto erwerbe. Und für dieses Auto benötigte ich zunächst eine Parkfläche, denn das Haus (Mietshaus) in der Eichenfeldstraße, in dem ich wohne, bietet keine Möglichkeit des Parkens (keine Fläche).
Parkplatz in der nähe der Haustür
Erst die Sicherheit/“Garantie“ eines solchen, unmittelbar (quasi) „an der Haustür“
gelegenen und entsprechend großen, geeigneten Parkplatzes in der Nähe
des Hauses/der Haustür war DAS elementare Entscheidungskriterium, dass ich
ein Auto kaufen, besitzen und meine Mobilität dadurch entscheidend verbessern
kann.
Individuelles Auto
Auch erst dann konnte ich mir ein solches Auto bestellen und individuell herrichten
lassen, da es sich um ein Wertvolumen von annähernd 30 Tausend Euro handelt.
Diesen Wert wollte ich nicht „irgendwo an der Straße“ parken (und täglich erst
dorthin rollen müssen – vorallem nicht bei Regen oder Schnee).Also bat ich die Stadtverwaltung Langenfeld um Schaffung eines „echten“ "Behindertenparkplatzes".
Bodenmarkierungen angebracht
in unmittelbarer Nähe meines Wohnhauses in der Eichenfeldstrasse.
Gem. Straßenverkehrsordnung / Quelle Wikipedia:„Ein Behindertenparkplatz ist eine spezielle - barrierefreie - Parkmöglichkeit für Menschen mit besonderen Anforderungen. Er ist eine Maßnahme zum Ausgleich von Nachteilen. Der Behindertenparkplatz ist in Deutschland durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers (Zusatzschild 1044-10) zu den Verkehrszeichen 314 (Parken) oder 315 (Parken auf Gehwegen) gekennzeichnet. Durch eine solche Beschilderung wird schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinden Menschen das Parken ihres Fahrzeuges erlaubt und gleichzeitig anderen verboten. Häufig sind zusätzlich Bodenmarkierungen angebracht, um auf das Schild hinzuweisen.“
EU-einheitlicher blauern Parkausweis notwendig
Dieser Behindertenparkplatz ist NUR zu benutzen mit dem EU-einheitlichen
blauen Parkausweis - und nicht nur mit einem Schwerbehindertenausweis und AUCH NICHT mit einem orangenen Parkausweis.Nach einigen Begehungen und Beratungen mit dem Referat Umwelt, Verkehr,Tiefbau fand man die Lösung, zwei Flaschencontainer an einen anderen Ort zu räumen, um auf der so frei gewordenen Fläche einen „Behinderten-Parkplatz“ zu schaffen. Dieser ist dann zudem breiter (3,5 m) und länger (5 m) als normale Parkplätze, da Rollstuhlfahrer beim Aus- und Einsteigen mehr Bewegungsfreiheit brauchen
(z. B. weil deren Kraftfahrzeug speziell umgebaut wurde und/oder über ein Verladesystem
verfügt).
Viel Unkenntnisse über die Benutzung von Behinderten-Parkplätze
Im Zuge dieser Mühen und dieser Arbeiten erfuhr ich, wieviel Unkenntnis es über
die Benutzung von Behindertenparkplätzen gibt.Daher möchte ich mit einem solchen Beitrag auch aufklären, dass es eben für die Benutzung solcher „Rollstuhlparkplätze“ ganz bestimmte Voraussetzungen gibt: Ein Schwerbehindertenausweis allein genügt eben nicht, sondern es muss der blaue EU-Parkausweis sein, der gut sichtbar an der Windschutzscheibe platziert werden muss.
Auskünfte erteilt gern das Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau der Stadt Langenfeld
In Langenfeld gibt es auch keine „persönlichen“ Behindertenparkplätze(reserviert ausschließlich für nur einen Benutzer), sondern jeder Behinderte mit
einem blauen EU-Ausweis darf auf jedem Behinderten-Parkplatz Langenfelds parken.
Diese Behindertenparkplätze sind/werden in Langenfeld also NICHT persönlich
zugewiesen und sind NICHT personenbezogen. (Andere Städte regeln
das anders.) Auskünfte dazu erteilt gern das Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau der Stadt Langenfeld.Außerdem wäre abschließend der Hinweis des SoVD SH angebracht:
Um mobil zu bleiben, benötigen auch behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger
„ihre“ Parkplätze.
Verständnis füreinander entwickeln
Ich bitte darum, dass behinderte und nicht behinderte, junge wie alte Menschen
Verständnis füreinander entwickeln, und gegenseitige Rücksichtnahme üben.
(Letzlich wird damit auch Resepekt ausgedrückt.)Denn – ein Behinderter ist nicht um seine Behinderung zu beneiden, nur weil er damit „besser“ parken kann! Das Ordnungsamt und/oder die Polizei üben übrigens wenig Verständnis: Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz „kostet“ 35 €!
Flaschencontainer verschoben - Anwohner verärgert
Am Rande: Die Flaschencontainer wurden in eine andere Parkbucht in der Nähe der Wohnungen am CBT-Heim verschoben. (Vorher stand diese in einer Parkbucht gegenüber
einer Zeile Reiheneinfamilienhäuser in der Eichenfeldstraße.)Nach nur einer Nacht genügte EIN Anruf der Bewohner der Wohnungen am CBTHaus, dass die Container komplett verschwanden: Der Lärm störte. (Vor dieser Nacht störte der Lärm mit Sicherheit jahrelang die Reihenhausbewohner.) Und: Ich erlebte nahezu eine Lawine an negaiver Kritik mir gegenüber, dass zu meinen Gunsten der Flaschencontainer verschwand. Diese Lawine verfolgte mich bis in die Stadtgalerie. Kann/darf es sein, dass Flaschen und Gläser gefüllt (schwerer) in einen Haushalt finden, geleert (leichter) aber in „Wurfweite“ entsorgt werden müssen???Hätte es nur einen Vorwurf gegeben, hätte ich darüber gelächelt – aber die Masse macht‘s! Ich habe mir meine Behinderung nicht selbst zugefügt, damit Flaschencontainer verschoben werden, um andere (Ältere) zu ärgern.Das gehört auch dazu, dass auch ein behinderter Mensch respektiert werden und als gleichberechtigt anerkannt werden möchte und sollte.
Mit freundlichem Gruß
Sandrina Butzke
Autor:Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland) |
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