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Malteser informieren zum Tag des Notrufes am 11. Februar

Zum "Welttag der Kranken" am 11. Februar rufen die Malteser die Notrufnummern ins Bewusstsein.

In kritischen und lebensbedrohlichen Situationen, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, sollte unbedingt der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 gerufen werden. Auch wenn jemand nicht mehr reagiert oder schwere Verletzungen hat. Johannes Zylka, Notarzt bei den Langenfelder Maltesern: "Die 112 ist in vielen Ländern, so auch in Deutschland, der 'medizinische Notruf bei Lebensbedrohung'." Diese Nummer zu wählen, rettet Leben - daher sollten auch Kinder möglichst früh damit vertraut gemacht werden.

Hausarzt

"In vielen Fällen ist der Rettungsdienst aber überhaupt nicht notwendig, sondern es reicht vollkommen aus, den Hausarzt aufzusuchen", sagt der erfahrene Mediziner Zylka. Etwa wenn die Hausmittel, wie Pflaster oder Wadenwickel, keine Linderung bringen. Weiterhin gibt es in vielen Orten Notfallpraxen, die bis in den Abend geöffnet sind. "Wer unsicher ist, ob ein Arztbesuch in der Praxis oder ein Hausbesuch erforderlich ist, sollte zunächst einfach beim Hausarzt anrufen. Aber denken sie daran, dies rechtzeitig zu tun und nicht bis Mittwoch- oder Freitagmittag zu warten, wenn die Praxen meist geschlossen sind", rät der Malteser Arzt.

Rufnummer 116 117

Nachts, an Wochenenden oder Feiertagen oder wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, gibt es Hilfe unter der Rufnummer 116 117. Hier steht der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die "116117.app" hilft, die nächste Bereitschaftsambulanz zu finden  Hausarzt, Notfallpraxis oder die 116 117 sollten zum Beispiel aufgesucht oder angerufen werden bei: Erkältung mit Fieber, höher als 39 Grad Celsius, anhaltender Brechdurchfall bei mangelnder Flüssigkeitsaufnahme, starke Hals- oder Ohrenschmerzen, akute Harnwegsinfekte, akute Rücken oder Bauchschmerzen.

Rettungsdienst 112

Der Rettungsdienst (112) sollte gerufen bei folgenden Situationen gerufen werden: Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung, schwere Atemnot, starke Brustschmerzen oder Herzbeschwerden, starke Blutungen, Unfälle mit Verdacht auf starke Verletzungen, Vergiftungen, starke Verbrennungen, Ertrinkungsunfälle, Stromunfälle, Suizidversuche aller Art, akute und anhaltende Krampfanfälle, plötzlicher Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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