COVID-19-Update für die Stadt Langendfeld
Langenfeld: Keine Maskenpflicht im Freien und Testung für Kinder und Jugendliche in den Herbstferien
Die am Freitag, 1. Oktober, in Kraft getretene Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht weitere Lockerungen vor, unter anderem in der Gastronomie (Abstände zwischen den Tischen) und bei der Maskenpflicht im Freien. Dies hat auch Auswirkungen auf die Regelungen auf dem Langenfelder Wochenmarkt, wo seit (Freitag, 1. Oktober 2021) die Maskenpflicht komplett entfallen ist.
„Wir empfehlen aber weiterhin, an den Ständen und in der Warteschlange einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann“, erklärt der Referatsleiter Recht und Ordnung, Christian Benzrath, als verantwortlicher Veranstalter des Wochenmarktes.
Ferner erinnert er daran, dass die Maskenpflicht in allen Innenräumen und die 3GRegel (getestet, geimpft oder genesen) in Innenräumen wie Gastronomie (außer am Sitzplatz selbst) oder körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik etc.) weiterhin gilt.
Auch im Rathaus und bei den öffentlichen Sitzungen ist weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Regelungen für Schüler
In der Zeit der Herbstferien vom 11. bis 24. Oktober 2021 gelten für Kinder und Jugendliche bei 3G-Zugangsregelungen nicht allein die Schülerausweise als Testnachweis, da in dem genannten Zeitraum keine Schultestungen vorgenommen werden. In dieser Zeit muss die genannte Altersgruppe über eines der Testzentren eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis erhalten. Für die Kinder und Jugendlichen ist diese Testung in den Zentren kostenlos.
Für Erwachsene ist der Bürgertest ab Montag, 11. Oktober, kostenpflichtig, die Preise legen die Anbieter fest.
Kinder, die am Offenen Ganztag auch in den Ferien teilnehmen und dort getestet werden, können sich Testbelege ausstellen lassen, die den Besuch des Testzentrums in den Ferien ersetzen (gültig für 48 Stunden).
Autor:Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland) |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.