Info des Mieterbundes Monheim/Langenfeld
Kontakte telefonisch oder per E-Mail

Der Mieterbund Monheim/Langenfeld um den Vorsitzenden Dr. Norbert Friedrich (Foto) informiert über die Beratungsmöglichkeiten während der Corona-Krise und nimmt zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Mieterinnen und Mieter vor einem Wohnungsverlust in Folge der Corona-Pandemie zu schützen, Stellung.  | Foto: Mieterbund / WA
  • Der Mieterbund Monheim/Langenfeld um den Vorsitzenden Dr. Norbert Friedrich (Foto) informiert über die Beratungsmöglichkeiten während der Corona-Krise und nimmt zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Mieterinnen und Mieter vor einem Wohnungsverlust in Folge der Corona-Pandemie zu schützen, Stellung.
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Dem Aufruf der Bundes- und der Landesregierung folgend, nimmt der Mieterbund Monheim/Langenfeld den Betrieb der Geschäftsstelle zunächst bis zum 30. April nur noch telefonisch, per E-Mail oder per Fax wahr, Rufnummer: 02173 330390, Fax: 02173 330391, E-Mail: kontakt@mieterbund-monheim.de.

Eine Mitgliedschaft kann in dieser Zeit ebenfalls nur online, per E-Mail oder nach telefonischem Kontakt auf dem Postweg erworben werden. Der persönliche Publikumsverkehr wird bis auf weiteres eingestellt und ist nur noch telefonisch möglich. Wenn eine Beratung benötigt wird oder Rechtsfragen zu klären sind, ist das Büro zu den Sprechzeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Mieterbund begrüßt Schutz
vor Wohnungsverlust

Darüber hinaus teilt der Mieterbund mit, dass er das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, Mieterinnen und Mieter vor einem Wohnungsverlust in Folge der Corona-Pandemie zu schützen. Vorgesehen ist nach Aussage des Mieterbund-Vorsitzenden für Monheim und Langenfeld, Dr. Norbert Friedrich, dass Mietern, die aufgrund der Covid-19-Auswirkungen ihre Miete im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Betroffene Mieter haben dann bis zum 30. September 2022 Zeit, den rückständigen Mietbetrag nachzuzahlen. Der Mieterbund Monheim/Langenfeld wird seine (auch künftigen) Mitglieder in dieser Frage gerne beraten und helfend zur Seite stehen.

Zwei Wermutstropfen

Gleichzeitig sieht der Vorsitzende des örtlichen Mieterbundes, Dr. Norbert Friedrich, zwei Wermutstropfen in dem positiven Vorhaben: "Zum einen wäre es möglicherweise günstiger gewesen, die Frist nicht auf drei Monate zu begrenzen, sondern zumindest eine Öffnungsklausel für eine Überprüfung einzufügen, falls die Corona-Probleme dann noch nicht abgeschlossen sind. Darüber hinaus - und da stimmen wir mit der Forderung des Vereins für Haus- und Grundeigentümer überein - ist es auch wichtig, die "kleineren", privaten Vermieter bezüglich dieser Ausfälle abzusichern, die oft genug auf regelmäßige Einkünfte angewiesen sind. Für viele dieser Vermieter, die auch in erheblichem Umfang Vertragspartner unserer Mieter sind (nicht nur die großen Kapitalgesellschaften!) und für welche die Mieteinnahmen oft ein Stück ihrer Alterssicherung darstellen, hätte ein ersatzloser Wegfall der Mieten fatale Auswirkungen und würde zu einer weiteren, drastischen Verknappung des Wohnungsangebotes auf dem ohnehin sehr angespannten Wohnungsmarkt führen."

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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