LVR übernimmt Fahrtkosten
Kinder in die Museen
Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im Landesverband Rheinland-Verbandsgebiet können beim LVR einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe stellen, einschließlich Offene Ganztagsschulen (OGS). Es handelt sich dabei um eine Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet. Anträge können solange gestellt werden, bis das jährlich verfügbare Budget des Fonds ausgeschöpft ist. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.
Dieses Modell des LVR-Mobilitätsfonds wird nun nach einem Probejahr und guten Erfahrungen fortgeführt. So hat es der Kulturausschuss der Landschaftsversammlung beschlossen. Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular findet sich auf der Webseite: www.mobilitaetsfonds.lvr.de Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle LVR-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten nicht, erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten.
Autor:Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland) |
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