Ist ein gewonnener Flachbildschirm eigendlich pfändbar ???
Wer weiss mehr darüber?
Mein Bekannter ist seit seiner Scheidung und der Schliessung seines Betriebes nicht mehr liquide.
Er muss das Haus noch abbezahlen, in dem seine geschiedene Frau lebt, soll an diese auch noch Unterhalt bezahlen, hat nun eine eigene Wohnung, für die er Miete entrichten muss usw usw.
Nun hat er die Ankündigung eines Gerichtsvollziehers bekommen. Er fürchtet um seinen Flach-TV, das er anläßlich einer Weihnachtsverlosung im letzten Dezember gewonnen hat.
Ich finde seine Sorge berechtigt. Darf ein GV einen gewonnenen Fernseher o. ä. pfänden, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich bei dem Stück tatsächlich um einen Gewinn handelt?
Autor:Christiane Rühmann aus Langenfeld (Rheinland) |
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