Lockdown-Regeln
Infos der Langenfelder Stadtverwaltung zu den Einschränkungen

Mit dem Erhalt der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, in der bereits am Sonntag durch die Landesregierung angekündigte Maßnahmen geregelt werden, muss die Stadtverwaltung Einschränkungen im öffentlichen Leben umsetzen. Die Regelungen gelten ab heute bis zum 10. Januar.

Städtische Einrichtungen

Auf die eigenen Dienstleistungen bezogen hatte die Stadtverwaltung bereits angekündigt, dass das Rathaus grundsätzlich nicht geschlossen wird, aber vorherige Terminvereinbarungen zu treffen sind. Das Bürgerbüro wird für solche Termine auch am Samstag, 19. Dezember, sowie an den drei Werktagen vor und nach Weihnachten, 21. bis 23. Dezember sowie 28. bis 30. Dezember, geöffnet sein. Lediglich am Samstag, 2. Januar, bleibt das Bürgerbüro geschlossen.

Annahmehöfe

Die Annahmehöfe an der Industriestraße und an der Hansastraße werden den Betrieb in gewohnter Weise fortführen. Hier gelten rund um die Feiertage und den Jahreswechsel die vereinzelt geänderten Öffnungszeiten wie in jedem Jahr. Das heißt, dass die Annahmestelle an der Industriestraße wie in jedem Jahr zwischen dem 24. Dezember 2020 und dem 3. Januar 2021 geschlossen bleibt.
Der Annahmehof an der Hansastraße schließt lediglich wie immer an Heiligabend und Silvester und hat an allen anderen Werktagen inklusive dem 2. Januar 2021 zu den üblichen Zeiten geöffnet. Alle Langenfelderinnen und Langenfelder werden auch in diesem Jahr gebeten, einen Blick in den bereits verteilten Abfallkalender zu werfen, um die unter Umständen durch die Feiertage verschobenen Abfuhrtermine zu berücksichtigen.

Außerschulische Bildungseinrichtungen

Vor dem Hintergrund des in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW zunächst bis zum 10. Januar 2021 untersagten Präsenzunterrichtes in außerschulischen Bildungseinrichtungen wie der Volkshochschule oder der Musikschule bleiben diese während des genannten Zeitraumes für entsprechende Angebote geschlossen. Volkshochschule und Musikschule bieten bereits den Online-Unterricht an. Bestehende Online-Termine werden fortgeführt.

Stadtbibliothek

Die Stadtbibliothek beschränkt vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 ihren Betrieb auf die Ausleihe für Schul- oder Studienzwecke (Fernleihen). Dazu muss ein individueller Abholtermin unter Tel. 02173/794-4244 vereinbart werden.
Die kontaktlose „Onleihe“ und „BibNetPress“ sind weiterhin möglich. Bereits vorgenommene Reservierungen von Büchern und Medien werden automatisch bis nach dem Lockdown verlängert.

Stadtarchiv und Stadtmuseum

Das Stadtarchiv beantwortet in diesem Zeitraum Archivanfragen ausschließlich online unter stadtarchiv@langenfeld.de und bietet im Einzelfall auch Videochats nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 02173/794-4401) an.  Das Stadtmuseum bleibt bis zum 10. Januar geschlossen.

Öffentliche und städtische Anlagen

Was die Öffnung städtischer Anlagen angeht, beinhaltet die Coronaschutzverordnung des Landes NRW eine gute und eine schlechte Nachricht. Spielplätze dürfen weiterhin geöffnet bleiben, was auch dazu führt, dass der Freizeitpark Langfort für die Spielplatz-Nutzung und als Spaziermöglichkeit unter Einhaltung der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln geöffnet bleibt.
Lediglich die dort angebotenen Sportflächen dürfen nicht genutzt werden, da die Landesverordnung nun auch den Individualsport allein, oder in den bislang erlaubten kleinen Gruppen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen verbietet.
Das bedeutet, dass auch die Laufbahn im Jahnstadion laut Landesverordnung zu schließen ist. Individualsport außerhalb öffentlicher Anlagen bleibt selbstverständlich erlaubt, so dass das individuelle Joggen weiterhin möglich sein wird. 

Kontakte

Was die allgemeinen Regelungen der Verordnung angeht, haben sich die Ankündigungen vom Wochenende weitgehend bestätigt. So dürfen sich weiterhin maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten (Kinder bis 14 nicht mitgezählt) treffen.

Weihnachtstage

An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember gilt die angekündigte Ausnahme, dass sich ein Haushalt mit maximal vier weiteren Personen (Kinder bis 14 nicht mitgezählt) treffen darf.

Silvester

Zum Jahreswechsel gelten diese Ausnahmeregelungen nicht. Außerdem sind Feuerwerke untersagt und das Land hat den Verkauf von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik untersagt.

Kirchen

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften wurden bereits im Vorfeld der Verordnung über die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregelungen bei Gottesdiensten informiert und stehen in engem Kontakt zur Langenfelder Ordnungsbehörde. Die Coronaschutzverordnung verbietet dabei leider auch den Gemeinschaftsgesang.

Verkauf von Alkohol / Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit

Auch der Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt. Ferner wird der Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr verboten.

Einzelhandel und Wochenmarkt

Die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften wird ebenfalls dahingehend eingeschränkt, dass nur noch Geschäfte öffnen dürfen, die Waren des täglichen Bedarfes anbieten oder vornehmlich anbieten. Ein Abhol- und Lieferservice ist, wie schon in der Gastronomie in den vergangenen Wochen, erlaubt.
Das City-Management der Stadt Langenfeld informiert Händlerschaft und Gastronomen bereits regelmäßig mit den neuesten Regelungen und bietet weiterhin Unterstützung mit dem städtischen Lieferservice und der Dienstleistungs-Präsentation auf der Internet- und App-Plattform „Meine ShoppingMitte“ an.
Der von der Stadtverwaltung veranstaltete Langenfelder Wochenmarkt wird das Warenangebot im Sinne der Einzelhandelsregelungen ebenfalls auf Artikel des täglichen Bedarfs beschränken.
Die Stadtverwaltung aktualisiert regelmäßig ihre Internetseite mit täglichen Updates und umfangreichen FAQs, die auch an die neuen Regelungen der Coronaschutzverordnung angepasst werden, die bis zum 10. Januar Geltung haben wird.

Hilfreiche Links

Diese Verordnung und viele weitere hilfreiche Links und Informationen rund um das Thema COVID-19 sind selbstverständlich ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Langenfeld (www.langenfeld.de auf der Startseite dem Fenster „Aktuelles zu COVID-19“ folgen) verlinkt.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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