Hausbesitzer müssen Kanäle prüfen lassen!

Die verpflichtende Dichtheitsprüfung für private Leitungen gilt für Häuser in Wasserschutzzonen.

Das jahrelange Hickhack um den Kanal-TÜV hat ein Ende. Die rot-grüne Landesregierung beschloss jetzt die verpflichtende Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen. Betroffen sind die Besitzer von Häusern und Wohnungen in Wasserschutzgebieten. Das sind in Langenfeld 83 Prozent der bebauten Fläche, die "Durchflussgebiet" für Trinkwasserbrunnen sind. In Monheim kommen hingegen nur relativ wenige Häuser an der Straße Am Wald unmittelbar am Knipprather Busch infrage. "Es sind unter 50", sagt Andreas Apsel, Fachbereichsleiter Bauwesen.

Der Ganze Artikel ist bei rp-online zu finden.

Autor:

Markus Schulz aus Langenfeld (Rheinland)

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