NGG rät zum genauen Check
Gibt es Weihnachtsgeld?
Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Mettmann sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
„Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Zayde Torun von der NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.
Extra-Zahlung für Minijobber
Insbesondere für die rund 25.500 Menschen, die im Kreis Mettmann laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Torun. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Zayde Torun. Die NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: 0211/5066950 oder region.blnr@ngg.net.
Tarifverträge
Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Torun. Sie verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-BöcklerStiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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