Gestern vereinbarter Koalitionsvertrag "Bezahlbares Wohnen"
Koalitionsvertrag - Kapitel "Gutes und bezahlbares Wohnen" -
Was ändert sich für Immobilienbesitzer, Mieter, und Immobilienmakler?
Seit Wochen wird über die Mietpreisbremse, energetische Sanierung und das Bestellerprinzip bei Maklergeschäften diskutiert. Jetzt liegt der Koalitionsvertrag von CDU / CSU und SPD vor. Vier von insgesamt 185 Seiten beschäftigen sich mit dem Thema "Gutes und bezahlbares Wohnen". Das Team von Laufenberg-Immobilien hat analysiert: Was ändert sich für Immobilienbesitzer, Mieter und Immobilienmakler?
Erst einmal nichts - denn der Koalitionsvertrag ist eine politische Willensbekundung und hat keine Gesetzeskraft. Aber in den nächsten Jahren muss mit folgenden Veränderungen gerechnet werden:
Bislang können 11 % der Modernisierungskosten von Wohnungen auf die Jahresmiete umgelegt werden. Das soll sich auf 10 % reduzieren und zusätzlich nur bis zur Amortisation gelten. Sozial schwache Mieter sollen zusätzlich durch großzügigere Härtefallklauseln geschützt werden.
Die Koalition will sich auch darum kümmern, dass die bestehenden Unsicherheiten zur Bemessung von Wohn- und Nutzflächen als Basis für Miete und Nebenkosten geregelt werden. Auch sollen die Mietspiegel realitätsnäher dargestellt werden. Der derzeitige Mietspiegel für Langenfeld / Monheim stammt aus 2012 und differenziert die Miethöhen bereits gut und realitätsnah.
Laufenberg-Immobilien begrüßt die Planungen zum Maklerrecht sehr: Sachkundenachweis sowie Pflichtversicherungen für Makler sollen eingeführt werden. Vermieter und Mieter sollen weiterhin Auftraggeber für Makler sein. Es gilt: Wer bestellt, der bezahlt. Bislang erlaubt das Maklerrecht nur eine Bezahlung bei Erfolg. Alternativ soll dem Kunden ermöglicht werden nach Beratungsaufwand zu beauftragen. Insgesamt ist es der Wunsch, die Qualität der Beratung beim Immobilienerwerb zu erhöhen.
Die Länder dürfen festlegen in welchen Städten ein "nachgewiesen angespannter Wohnungsmarkt" vorliegt. Dort wird die Mieterhöhung bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Ausnahmen gelten für Neubau und bei umfassend renovierten Wohnungen. Auch darf die alte Miete wieder erreicht werden. Als Ausgleich soll für 5 Jahre eine degressive Abschreibung wieder eingeführt werden. Auch die Erhöhung von Bestandsmieten wird besonders begrenzt: statt maximal 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete in 3 Jahren gilt dies für 4 Jahre. Markus Schulz, Filialleiter bei Laufenberg-Immobilien, rechnet jedoch nicht damit, dass der Wohnungsmarkt in Langenfeld / Monheim von der Landesregierung als "nachgewiesen angespannt" klassifiziert wird.
Die KfW soll verstärkt energetische Gebäudesanierung und den Umbau zu barrierefreien und barrierearmen Wohnungen fördern. Ganz klar wird von "Zwangssanierungen" Abstand genommen. Es bleibt bei den Verpflichtungen nach der voraussichtlich im Mai-Juni wirksam werdenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Hier wird u. a. gefordert bis 2 Jahre nach Eigentumsübergang von Ein- bis Zweifamilienhäusern die obere Geschossdecke zu dämmen und Heizkessel älter als aus 1985 zu ersetzen. Markus Schulz plant mit seinem Team eine Informationsveranstaltung im neuen Jahr zum Thema EnEV 2014.
Der Staat meldet sich als aktiver Teilnehmer im Wohnungsmarkt zurück: Der soziale Wohnungsbau wird wieder belebt und Grundstücke im öffentlichen Eigentum werden besser für Wohnbebauung nutzbar gemacht. In Ballungsgebieten wird so die Wohnungsknappheit entspannt.
Die Marschrichtung ist klar: Das Wohnungsangebot in den attraktiven Städten soll wachsen und die Auswüchse in Miethöhe und schlecht qualifizierter Beratung begrenzt werden. Viele Einzelheiten sind noch unklar. Die nächsten Wochen und Monate bleiben spannend.
Autor:Markus Schulz aus Langenfeld (Rheinland) |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.