Gedanken für den Notfall: Organspenden können Leben retten
Vielen fällt es schwer, sich mit dem Gedanken zu befassen, die eigenen Organe zu spenden. Den einen fehlt hierzu schlicht das Wissen oder die Lust, anderen der Mut, weil man sich dann ja auch Gedanken über das Ableben machen müsste. Aber wo auf der einen Seite Verlust und Trauer sind, können auf der anderen Seite ein oder mehrere Menschenleben gerettet werden.
Auch Angehörigen ist mit einem Organspendeausweis geholfen, da sie im Falle eines Hirntodes nicht entscheiden müssen, ob die Organe entnommen werden dürfen oder ob der Verstorbene dies grundsätzlich abgelehnt hätte. Die Voraussetzung für eine Entnahme ist nämlich sowohl der Hirntod, als auch die Zustimmung der oder des Verstorbenen. Erst dann dürfen Organe entnommen werden. Ist diese nicht vorhanden, müssen die Angehörigen darüber entscheiden.
Organspendeausweis: detaillierte Entscheidungen
Der Ausweis gibt eine eigene verbindliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und/oder Gewebespende und sollte mit dem Personalausweis immer bei sich getragen werden. Aber auch dann darf immer noch individuell entschieden werden, welche Organe überhaupt entnommen werden dürfen. Man kann Bauchspeicheldrüse, Darm, Herz, Leber, Lunge, Nieren, Teile der Haut, Hornhaut der Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, Knochengewebes, Knorpelgewebes, Sehnen (Gewebe) und Stammzellen des Knochenmarks spenden.
Der Weg der Transplantation
Seit 1997 gibt es ein Gesetz zur Transplantationsmedizin. Es regelt die Unterteilung in drei finanziell und organisatorisch voneinander unabhängige Bereiche: DSO, Eurotransplant und Transplantationszentren.
Die Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) ist für die Organisation zuständig. Wenn zwei Ärzte den kompletten und unwiderruflichen Ausfall aller Gehirnfunktionen bestätigen und wenn der Patient oder seine Angehörigen der Organspende zustimmen, werden die Informationen an die DSO vermittelt. Die Stiftung kümmert sich dann um weitere Untersuchungen und organisiert einen Transport für die entnommenen Organe.
Eurotransplant kümmert sich indes darum, die Organe zu vermitteln. Entschieden wird nach Dringlichkeit, Wartezeit und Erfolgsaussicht. Die Richtlinien dafür gibt die Bundesärztekammer vor. Ein Patient kommt zum Beispiel dann in Frage, wenn keine andere Therapie mehr erfolgsversprechend ist, die Organe lebensbedrohlich angegriffen sind oder sich der Gesundheitszustand des Patienten nach Erhalt der Spende mit hoher Wahrscheinlichkeit verbessern wird.
Voraussetzung ist, dass der Empfänger soweit stabil ist, dass die Operation und die spätere Behandlung „problemlos“ durchgeführt werden kann. Daher müssen im Vorfeld schon viele Untersuchungen durchgeführt werden. Die Übertragung der Organe findet dann letztlich in einer der vielen bundesweit vertretenen Transplantationszentren statt.
(Fast) jeder kann Organe spenden
Kinder können ab dem 14. Lebensjahr einer Entnahme widersprechen, ab dem 16. Lebensjahr können sie sich auch dafür aussprechen. Davor übernehmen die Eltern die Entscheidung. Nach oben gibt es so gut wie keine Grenze, da das biologische Alter, also der allgemeine Gesundheitszustand und der Zustand der Organe, ausschlaggebend ist. Einzige Einschränkung ist, dass die verstorbenen Patienten weder an einer akuten Krebserkrankung litten oder HIV positiv waren. Möglich ist auch eine Lebendspende unter Verwandten ersten oder zweiten Grades sowie unter Personen, die sich sehr nahe stehen.
Zum Weiterlesen
=> erste Anlaufstelle: die Deutsche Stiftung für Organtransplantation
=> die Bundesärztekammer hat Richtlinien zur Transplantationsmedizin
=> auf dieser Seite findet Ihr Adressen von Transplantationszentren
Autor:Daniela Roggendorf aus Langenfeld (Rheinland) |
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