Anzeige am besten telefonisch erstatten
Besuch auf der Polizeiwache nur, wenn es unbedingt nötig ist
Um gesundheitsgefährdende, unmittelbare Kontakte zwischen Bürgern, aber auch zwischen diesen und Mitarbeitern der Polizei nach Möglichkeit auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren und damit zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten des Corona-Virus (COVID-19) beizutragen, bittet die Kreispolizeibehörde Mettmann dringend darum, für Anzeigenerstattung grundsätzlich nicht mehr unangekündigt und persönlich die örtliche Polizeiwache aufzusuchen, sofern dieses nicht unbedingt notwendig ist.
Alle Bürger werden deshalb gebeten, sich im Falle einer Anzeigenerstattung zuerst telefonisch bei der jeweiligen Polizeidienststelle zu melden. Auf diesem Weg kann in Einzelfällen ein persönlicher Termin vereinbart beziehungsweise geklärt werden, ob auf alternative Wege zur Anzeigenerstattung zurückgegriffen werden kann - denn auch schriftliche, telefonische sowie digitale Anzeigenerstattungen sind jederzeit möglich und werden in der aktuellen Situation sogar ausdrücklich gewünscht, sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen. So lassen sich auch unnötige Wartezeiten verhindern. Sofern Bürger auf einer persönlichen Anzeigenerstattung bestehen, wird diesem Wunsch, unter Berücksichtigung der besonderen Hygienevorschriften, selbstverständlich entsprochen.
Übrigens: Online-Anzeigen können über folgendem Link im Internet https://polizei.nrw/internetwache erstattet werden. Die postalischen und telefonischen Erreichbarkeiten aller Polizeiwachen im Kreis Mettmann findet man auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Mettmann unter: https://mettmann.polizei.nrw/wachenfinder.
Autor:Corinna Rath aus Hilden |
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