Sehen und hören gehören zur "Grundversorgung"
Augenoptiker und Hörakustiker dürfen weiter öffen
Augenoptische und Hörakustische Betriebe dürfen als Notversorger weiterhin ihre Geschäftsräume öffnen, da sie zur Gruppe der Gesundheitshandwerker gehören. Nur der Verkauf der nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren ist untersagt; ausgenommen notwendiges Zubehör.
Unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften, ist es Augenoptikern und Hörakustikern gestattet, die gesundheitsorientierte Handwerksleistung, die zur Versorgung der betreffenden Person dringend geboten sind, auszuüben, auch wenn hier ein Mindestabstand unter 1,5 Meter nicht gewährleistet ist. Nachzulesen ist der ganze Paragraph 7 Handwerk, Dienstleistungsgewerbe Artikel 1-3 aus dem Bußgeldkatalog der Polizei NRW hier: https://polizei.nrw/artikel/straf-und-bussgeldkatalog-zur-umsetzung-des-kontaktverbots
Wichtig für besonders benötigte Berufsgruppen
Tim Holterbosch, Augenoptiker- und Hörakustikermeister, dazu (Hauptsraße 87/89 und 124).
„Wie sollen die im Moment besonders benötigten Berufsgruppen ihre so wichtige Arbeit verrichten, wenn sie Brillen oder Hörgeräte tragen, und nicht versorgt werden können? Stellen Sie sich einen kurzen Moment vor, wenn Sie in folgenden Berufsgruppen jemanden haben, der nicht gut sieht oder hört. Hier denke ich an LKW-Fahrer, Postzusteller, Lieferdienste, Kassierer in Super- und Drogeriemärkten samt Security, Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Rettungskräfte, Feuerwehr, Polizei. Weiterhin stehen wir für alle anderen genauso zu Verfügung um die Grundversorgung zu leisten."
Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden hat oberste Priorität
Tim Holterbosch erklärt weiter: "Die Gesundheit meiner Mitarbeiter und meiner Kunden hat natürlich oberste Priorität. Wir werden alle erforderlichen Schutzmaßnahmen im Umgang mit unseren Kunden erfüllen. Am besten vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Selbstverständlich bieten wir auch einen Lieferservice an.“
Autor:Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland) |
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