Alle Infos rund um den neuen elektronischen Personalausweis - das Bürgerbüro informiert

Zum 1. November wird deutschlandweit der neue Personalausweis eingeführt. Das Bürgerbüro berät persönlich und individuell: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 17 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 19 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr.

Im Folgenden die wichtigsten Fakten im Überblick

Was ist neu?

Dieser Personalausweis ähnelt von Größe und Material dem EU-Kartenführerschein, zusätzlich enthält er einen Computerchip. Auf dem Chip werden, ähnlich wie beim Reisepass, Daten des Bürgers gespeichert.
Name, Doktortitel, Künstlername, Anschrift, Geburtsdatum und Foto sind digital auf dem Chip hinterlegt, darüber hinaus können freiwillig Fingerabdrücke gespeichert werden, die nur Zoll, Polizei und Einwohnermeldeämter lesen können, um die Echtheit des Dokumentes zu überprüfen. Diese digitale Datenspeicherung nennt sich elektronischer Identitätsnachweis „eID“ und dient zur Identifizierung im Internet.

Wie komme ich mit dem Personalausweis ins Internet?

Um die „eID“ nutzten zu können, benötigt man ein Kartenlesegerät, das an den heimischen PC angeschlossen wird und die sogenannte Bürgerapp (kostenlose Software). Der Personalausweis wird in das Lesegerät gesteckt und mit der Geheimnummer kann sich der Nutzer nun identifizieren. Der Bertreiber der Internetseite muss ein gültiges Berechtigungszertifikat haben, um die Daten des Personalausweises lesen zu können, d.h. nicht jeder x-beliebiger Internetdienst kann auf die Daten eines Ausweises zugreifen. Der User gibt bei jeder Anmeldung nur die Daten frei, die er preisgeben möchte.
Zurzeit laufen noch Testbetriebe, an denen sich Firmen wie Air Berlin, Huk24, Allianz, CosmosDirekt VRR oder Lotterie Gesellschaften beteiligen. Auch ebay zeigt großes Interesse an dem neuen Ausweis, so dass in den nächsten Monaten Anwendungen für die „eID“ auf den Markt kommen werden.

Beantragung des neuen
Personalausweises:

Der neue Ausweis wird weithin im Bürgerbüro beantragt, neu ist, dass der Bürger automatisch einen Brief von der Bundesdruckerei nach Hause erhält, der ähnlich wie bei einer EC-Karte eine PIN und PUK sowie ein Sperrkennwort enthält. Diesen Brief sollte man solange aufbewahren, wie auch der Personalausweis gültig ist, also in der Regel 10 Jahre.

Die 5-stellige PIN aus dem Brief dient zur Einrichtung der 6-stelligen Geheimnummer. Diese Geheimnummer ist eine vom Nutzer selbst gewählte Zahlenkombination, es sollte nicht das eigene Geburtsdatum sein, das auf dem Personalausweis steht. Der 6-stellige Code wird dann immer eingegeben, wenn die Identifizierung genutzt werden soll, denn ohne Geheimnummer können die Daten des Chips nicht gelesen werden.
Die mitgelieferte PUK dient zur Freischaltung des PINs, falls die Geheimzahl vergessen wurde, für 6 Euro kann das auch im Bürgerbüro erledigt werden.
Ebenso wird ein Sperrkennwort von der Bundesdruckerei zugeteilt, mit dem bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises die „eID“ gesperrt werden kann.
Für die Sperrung gibt es eine telefonische Hotline, bzw. auch das Bürgerbüro kann Sperrungen veranlassen.
Wer keine „eID“ benötigt, oder wer Sicherheitsbedenken hat, der kann den Chip im Bürgerbüro ausschalten lassen.

Elektronische Signatur - die rechtsverbindliche Unterschrift

Als weitere Steigerung kann zur „eID“ noch eine elektronische Signatur bei einem Trust Center beantragt werden, mit der man im Internet eine rechtsverbindliche Unterschrift leisten kann. Hier liegen die Kosten um die 100 Euro, so dass die Signatur für die breite Masse der Privatpersonen nicht von Interesse sein dürfte.

Preise des neuen Ausweises:

Die ganzen Anwendungen haben auch ihren Preis. Zurzeit kostet ein Personalausweis 8 Euro, der neue Personalausweis wird mit 28,80 Euro deutlich teurer sein. Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren, Ausnahme sind Personen unter 24 Jahre, hier wird der Ausweis nur für sechs Jahre ausgestellt, dafür kostet dieser Ausweis auch nur 22,80 Euro.
Eine Ausschaltung der „eID“ reduziert nicht den Preis, da alle Personalausweise mit einem aktivierten Chip geliefert werden, so wird erst bei Abholung entschieden, ob die „eID“ ausgeschaltet werden soll.

Bleibt mein alter Personalausweis gültig?

Die bisherigen Personalausweise behalten natürlich weiterhin ihre Gültigkeit, es besteht keine Pflicht den Neuen zu beantragen.

Wann und wie bekomme ich den neuen Ausweis bzw. noch den Alten?

Am 1. November 2010 werden die Systeme umgestellt, bis zum 30. Oktober kann nur der alte Ausweis und ab dem 2. November nur der Neue beantragt werden.
Wer also noch den alten Personalausweis beantragen möchte, muss mit seinem Personalausweis und einem aktuellen Passbild mit hellem Hintergrund bis zum letzten Werktag im Oktober zu seinem Bürgerbüro. Für den neuen Ausweis wird, wie beim Reisepass, ein biometrietaugliches Passbild, benötigt (biometrietauglich bedeutet u. a. Frontalaufnahmen, kein lächelndes Gesicht).
Achtung, sollte der Ausweis aber noch länger als 6 Monate gültig sein, beträgt die Gebühr 13 Euro statt 8 Euro.

Wesseen Ausweis in den nächsten Wochen abläuft, aber den neuen Ausweis gerne haben möchte, kann sich in der Zwischenzeit auch mit einem Reisepass ausweisen.
Die Vorschriften des Reisepasses bleiben unverändert.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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