3G-Regel gilt ab Mittwoch im Nahverkehr
Ab sofort kontrolliert die Rheinbahn in Bus und Bahn

Wer mitfahren will, muss nun 3G-Regeln entsprechen. | Foto: Rheinbahn/Symbolfoto
  • Wer mitfahren will, muss nun 3G-Regeln entsprechen.
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Ab Mittwoch, 24. November, gilt in allen Fahrzeugen der Rheinbahn die 3G-Regel. Das von Bundestag und Bundesrat vergangene Woche verabschiedete Infektionsschutzgesetz wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Demnach ist die Nutzung von Bussen und Bahnen bis auf weiteres für Fahrgäste nur noch dann gestattet, wenn diese geimpft, genesen oder aktuell getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind (3G-Regel). Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt drüber hinaus bestehen.

In Kürze wird die Rheinbahn damit beginnen, die Einhaltung der 3G-Regel in ihren Fahrzeugen zu kontrollieren, wie vom Gesetzgeber gefordert. Hierzu steht sie mit Polizei und Ordnungsämtern in Kontakt. Gleichzeitig plant die Rheinbahn mehrere Schwerpunktkontrollen in den kommenden Wochen. Fahrgästen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, droht ein Ordnungsgeld und der Ausschluss von der Beförderung.

3G im Nahverkehr, sonst Ordnungsgeld

„Der Nahverkehr war jederzeit sicher und wird durch die 3G-Regel jetzt noch sicherer. Die sehr kurzfristige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stellt alle Nahverkehrsunternehmen in Deutschland vor sehr große Herausforderungen. Aber wir haben hier eine gut funktionierende Lösung erarbeitet“, so Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor der Rheinbahn.

Klaus Klar weiter: „Wir bitten alle Fahrgäste herzlich um ihre Kooperation und um Zusammenhalt in dieser Zeit. Bei der Umsetzung der Maskenpflicht haben wir das auch schon gemeinsam geschafft. Bitte seien Sie jederzeit auf Kontrollen vorbereitet, halten Sie Ihren 3G-Nachweis und Ihr Ausweisdokument griffbereit und unterstützen Sie uns bei dieser Aufgabe.“

Aufgrund der vielen Hygienemaßnahmen, welche die Rheinbahn seit Beginn der Pandemie umsetzt – wie antivirale Beschichtungen auf allen Kontaktflächen in den Fahrzeugen, Lüften durch Öffnen aller Türen und Offenhalten der Fenster, Desinfektionsspender in allen U-Bahnhöfen, Durchsagen und vieles mehr – ist Bus- und Bahnfahren sicher. Mehrere Studien haben ebenfalls bewiesen, dass der Nahverkehr aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit, dem regelmäßigen Luftaustausch und der konsequenten Maskenpflicht kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt.

Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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