Wieviele Hunde leben in Langenfeld?

Ab dem 31. August sind Im Auftrag der Stadt Langenfeld Mitarbeiter der Firma Springer unterwegs. Sie suchen sämtliche Haushalte auf und erkundigen sich im Rahmen einer freiwilligen Befragung der Bürgerschaft nach dem jeweiligen Hundebestand. Foto: Michael de Clerque
  • Ab dem 31. August sind Im Auftrag der Stadt Langenfeld Mitarbeiter der Firma Springer unterwegs. Sie suchen sämtliche Haushalte auf und erkundigen sich im Rahmen einer freiwilligen Befragung der Bürgerschaft nach dem jeweiligen Hundebestand. Foto: Michael de Clerque
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Wie bereits im Juni diesen Jahres angekündigt, wird die Stadt Langenfeld ab dem 31. August bis November eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durch das private Dienstleistungsunternehmen Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren durchführen lassen.

3600 Hunde sind angemeldet

Zurzeit sind in Langenfeld etwa 3.600 Hunde beim Referat Steuern und Abgaben angemeldet. Es wird jedoch im Rahmen der täglichen Aufgabenwahrnehmung festgestellt, dass nicht alle Hundehalter ihrer gesetzeskonformen Anmeldeverpflichtung nachkommen. „Durch die Befragung aller Haushalte soll ein Überblick über den tatsächlichen Hundebestand gewonnen und eine ordnungsgemäße Registrierung bisher unversteuerter Hunde erwirkt werden. Die Hundebestandsaufnahme erfolgt daher in erster Linie, neben der Erzielung von Mehreinnahmen, aus Gründen der Steu-ergerechtigkeit“, erklärt Andreas Scholz, Referatsleiter Steuern und Abgaben.

Freiwillige Befragung der Bürger

Im Auftrag der Stadt Langenfeld werden daher Mitarbeiter der Firma Springer sämtliche Haushalte in Langenfeld aufsuchen und sich im Rahmen einer freiwilligen Befragung der Bürgerschaft nach dem jeweiligen Hundebestand erkundigen. „Die Mitarbeiter der Firma sind mit einem von der Stadt Langenfeld ausgestellten Ausweis ausgestattet, der sie als Beauftragte der Stadt Langenfeld ausweist und der auf Verlangen vorzuzeigen ist“, informiert Andreas Scholz weiter.

Montags bis freitags unterwegs

Sie sind montags bis freitags, von 10 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 17 Uhr, im Einsatz, suchen systematisch alle Haushalte in Langenfeld auf und führen die Befragung an der Wohnungs-, Haus- oder Grundstückstür durch. Die Mitarbeiter werden den Wohnbereich dabei nicht betreten. Ist niemand anzutreffen, wird ein entsprechendes Informationsblatt hinterlassen. Selbstverständlich sind die Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH nicht inkassoberechtigt.

Keine Auskünfte zum Steuerverfahren

Die Außendienstmitarbeiter der Firma haben nach Aussage des Referatsleiters keinerlei Informationen darüber, wer bereits Hundesteuer bezahlt und sind nicht befugt, Auskünfte zum Steuerverfahren zu erteilen, sondern haben fragende Bürger an die Hundesteuerstelle der Stadt zu verweisen. Bei Bedarf kann auch hier ein Informationsblatt der Stadtverwaltung, das notwendige Informationen zur Hundesteuer und zur Anmeldung eines Hundes enthält, ausgehändigt werden.

Neue Hunde müssen innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden

Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Langenfeld ist jeder neue Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug beim Referat Steuern und Abgaben anzumelden. Neugeborene Hunde von einer gehaltenen Hündin gelten gem. § 7 (1) Hundesteuersatzung mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft und somit meldepflichtig.„Falls im Rahmen der Bestandsaufnahme bisher nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter unter Umständen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Verhängung von Bußgeldern zu befinden“, lautet die Ankündigung von Andreas Scholz. Aus diesem Grund wird Hundehaltern empfohlen, im Fall von bisher noch nicht vollzogenen Anmeldungen, diese umgehend persönlich im Rathaus, Referat Steuern und Abgaben, Zimmer 110, unter Tel. (02173) 794-6701, oder schriftlich an die Stadt Langenfeld, Referat Steuern und Abgaben, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld nachzuholen. Außerdem sollten alle Hundehalter darauf achten, dass ihr Hund außerhalb des Hauses oder des umzäunten beziehnungsweise umfriedeten Grundstücks seine gültige und gut sichtbare Steuermarke trägt. Weitergehende Infos und Unterlagen zur Anmeldung unter www.langenfeld.de oder persönlich im Rathaus, Zimmer 110, abgeholt werden.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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