Update Corona-Virus in Langenfeld
Weitere Lockerungen des Landes treten ab Samstag in Kraft

Ab Samstag gibt es weitere Lockerungen in der Coronaschutzverordnung.  | Foto: Stefan Pollmanns
  • Ab Samstag gibt es weitere Lockerungen in der Coronaschutzverordnung.
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Die Landesregierung hat weitere Lockerungen in der Coronaschutzverordnung erlassen, die bereits ab Samstag, 30. Mai, gelten werden.

Die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung ist bereits auf der städtischen Internetseite www.langenfeld.de (Suchbegriff „Aktuelle Verordnungen“) zu finden. Dort sind auch die neuen Hygienebestimmungen verlinkt. Die von den Änderungen betroffenen Branchen von Handel und Dienstleistung wurden von der Stadt Langenfeld direkt informiert.
Selbstverständlich bedeuten die ab Samstag möglichen Lockerungen und Öffnungen, dass Betreiber und Vereine diese Freiheiten wahrnehmen dürfen und nicht müssen, da in zahlreichen Fällen noch Vorkehrungen zum Infektionsschutz getroffen werden müssen.
Zu den hervorzuhebenden Änderungen und Lockerungen gehören unter anderem die

Lockerung des Kontaktverbotes
im öffentlichen Raum

Ab Samstag, 30. Mai 2020, dürfen im öffentlichen Raum bis zu 10 Personen zusammentreffen, unabhängig davon, ob diese aus zwei Haushalten kommen oder verwandt sind. Dies gilt auch in der Gastronomie und beim Sport.

Nachverfolgbarkeit von Kontakten

Auch Privatperson müssen künftig angeben können, mit wem sie sich wann getroffen haben.

Nicht kontaktfreier Sport und Wettbewerbe

Sie sind ab Samstag eingeschränkt und nur im Freien wieder zulässig. Auch hier gilt die Höchstzahl von 10 Personen. Damit ist der Wettbewerbsbetrieb in den meisten Mannschaftssportarten noch nicht wieder gestattet. Zudem erfordern Wettbewerbe ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.

Freibäder und Hallenbäder

Ab Samstag ist auch der Betrieb von Hallenbädern mit entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten wieder erlaubt. Die Sportgemeinschaft Langenfeld als Betreiber des Stadtbades bereitet in Zusammenarbeit mit der Stadt derzeit die Konzepte vor, um baldmöglichst zunächst den Vereinen die Möglichkeit zu geben, sich bei der Ausübung ihrer Sportarten im Hallenbad wieder ins kühle Nass zu begeben. Das Langenfelder Freibad soll nach Abschluss der Sanierungsarbeiten zu Beginn der Sommerferien wieder für den Badebetrieb geöffnet werden – dann selbstverständlich auch unter Einhaltung der notwendigen Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz.

Profisport, Pferdesport, Kultur-, Konzert- und Bildungsveranstaltungen

Bei Wettbewerben im Profisport und Pferdesport sowie beim Training im Breitensport und in Kinos sind bis zu 100 Zuschauer unter Beachtung der Anforderung des Hygiene- und Infektionsschutzes zulässig. Bei mehr als 100 Besuchern bedarf es ebenfalls eines vom Gesundheitsamt genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes. Alle anderen Veranstaltungen sind weiterhin bis zum 31. August 2020 verboten.

Weitere Veranstaltungen
(auch in der Gastronomie)

Weiterhin nicht möglich sind gesellige Veranstaltungen, wie Feiern und Feste, Hochzeiten und Geburtstagsparties sowie Spieleecken, Sport- und Freizeitgeräte (Billardtische und Dart) und Genussmittel wie Shishas.

Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen

Diese werden für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien vom 27. Juni bis zum 11. August 2020 erlaubt sein.

Fragen an das Bürgertelefon und per E-Mail

Bei Fragen rund um die Bestimmungen bezüglich des Corona-Virus ist weiterhin das Bürgertelefon der Stadt Langenfeld unter der Telefonnummer 794-1400 geschaltet. Fragen auch per Mail an: corona@langenfeld.de.

Private Zusammenkünfte

„Grundsätzlich regelt die Coronaschutzverordnung lediglich das Verhalten im öffentlichen Raum. Das Zusammenkommen in privaten Gärten oder Häusern und Wohnungen ist daher auch grundsätzlich ohne besondere Auflagen zulässig“, räumt der Referatsleiter grundsätzlich ein, verweist aber gleichzeitig auf die Grenzen dieser Freiheiten. „Auch hier gilt natürlich der dringende Appell, mit Augenmaß zu handeln. So handelt man zulässig, wenn man die allgemeinen Kontaktbeschränkungen auch im privaten Bereich einhält, das bedeutet, ein gemeinsames Grillen mit Verwandten ist ebenso zulässig, wie das Zusammentreffen mit einem befreundeten Haushalt. Wenn man dann noch versucht, die Abstandsregeln einigermaßen zu berücksichtigen, ist man auf der sicheren Seite“; so Benzrath weiter. Das Land empfiehlt nach seinen Angaben hier als Richtschnur maximal 10 bis 15 Personen, eine Empfehlung die auch das Langenfelder Referat für Recht und Ordnung so ausspricht. Zu bedenken ist dabei auch, dass Privatpersonen ausdrücklich verantwortlich sind, den Gesundheitsbehörden eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Sie müssen also für die Dauer von vier Wochen nach einem Zusammentreffen sämtliche Kontaktpersonen die zu Besuch waren, benennen können. Unzulässig in Privatgärten und Haushalten sind allerdings Veranstaltungen. Veranstaltungen im Sinne von aus dem Alltag herausragenden Ereignissen mit gewissen Strukturen und einem erkennbaren Veranstalter sind derzeit noch verboten. Dazu zählen sicherlich private Hochzeitsfeiern oder große Geburtstage, an denen 30 bis 50 Gäste oder mehr teilnehmen. „Hier kann man auch keinen sinnvollen Abstand mehr einhalten, so dass die Events auch infektionsrechtlich bedenklich sind. Der gesunde Menschenverstand ist einmal mehr ein verlässlicher Ratgeber - wenn man selber Bedenken hat, ein Treffen durchzuführen, sollte man davon Abstand nehmen“, lautet der abschließende Rat von Christian Benzrath.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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