Neue Regelungen in der Coronaschutz-Verordnung
Was bedeutet das für Treffen mit Freunden und Verwandten?

Bis zu zehn Personen zusammentreffen, unabhängig davon, ob diese aus zwei Haushalten kommen oder verwandt sind. Dies gilt auch in der Gastronomie und beim Sport.  | Foto: Pixabay
  • Bis zu zehn Personen zusammentreffen, unabhängig davon, ob diese aus zwei Haushalten kommen oder verwandt sind. Dies gilt auch in der Gastronomie und beim Sport.
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Die Landesregierung hat weitere Lockerungen in der Coronaschutzverordnung erlassen, die bereits ab Samstag, 30. Mai, gelten. Unter anderem gibt es eine Lockerung des Kontaktverbotes im öffentlichen Raum. Bis zu zehn Personen zusammentreffen, unabhängig davon, ob diese aus zwei Haushalten kommen oder verwandt sind. Dies gilt auch in der Gastronomie und beim Sport.

Zusammenkünfte im privaten Raum

Und wie sieht es bei Zusammenkünften im privaten Raum aus? „Grundsätzlich regelt die Coronaschutzverordnung lediglich das Verhalten im öffentlichen Raum. Das Zusammenkommen in privaten Gärten oder Häusern und Wohnungen ist daher auch grundsätzlich ohne besondere Auflagen zulässig“, räumt der Referatsleiter grundsätzlich ein, verweist aber gleichzeitig auf die Grenzen dieser Freiheiten. Auch hier gelte natürlich der dringende Appell, mit Augenmaß zu handeln.

Richtschnur 10 bis 15 Personen

Ein gemeinsames Grillen mit Verwandten ist ebenso zulässig, wie das Zusammentreffen mit einem befreundeten Haushalt. Das Land empfehle als Richtschnur maximal 10 bis 15 Personen, eine Empfehlung die auch das Langenfelder Referat für Recht und Ordnung so ausspricht. Zu bedenken ist dabei auch, dass Privatpersonen ausdrücklich verantwortlich sind, den Gesundheitsbehörden eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Kontaktpersonen bennenen können

Sie müssen also für die Dauer von vier Wochen nach einem Zusammentreffen sämtliche Kontaktpersonen die zu Besuch waren, benennen können.

Keine "Veranstaltungen" wie Hochzeitsfeiern

Unzulässig in Privatgärten und Haushalten sind allerdings Veranstaltungen. Veranstaltungen im Sinne von aus dem Alltag herausragenden Ereignissen mit gewissen Strukturen und einem erkennbaren Veranstalter sind derzeit noch verboten. Dazu zählen sicherlich private Hochzeitsfeiern oder große Geburtstage, an denen 30 bis 50 Gäste oder mehr teilnehmen.

Fragen an das Bürgertelefon und per E-Mail

Bei Fragen rund um die Bestimmungen bezüglich des Corona-Virus ist weiterhin das Bürgertelefon der Stadt Langenfeld unter der Telefonnummer 794-1400 geschaltet. Fragen auch per Mail an: corona@langenfeld.de.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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